Bildungsanbieter und Träger
Auf dieser Seite informieren wir Sie darüber, welche Maßnahmen Sie als Träger für Arbeitsmarktdienstleistungen anbieten können. Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung erforderlich ist, wenn Sie als Träger Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen und eine Förderung durch das Jobcenter in Anspruch nehmen möchten. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Akkreditierung und Zulassung.
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Arbeitsgelegenheiten
Arbeitsgelegenheiten sind Eingliederungsmaßnahmen bei einem geeigneten Träger. Sie begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Die Tätigkeiten müssen außerdem im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein. Der Träger kann auf Antrag gefördert werden. Erstattet werden Kosten, die unmittelbar bei der Verrichtung von Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheit entstehen. Dies gilt auch für Personalkosten, bei besonderem Anleitungsbedarf, tätigkeitsbezogener Unterweisung sowie sozialpädagogischer Betreuung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten vom Jobcenter eine Mehraufwandsentschädigung als Zuschuss zum Bürgergeld. Durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Kranken- und Pflegeversicherung gewährleistet. Die Unfallversicherung muss der Träger sicherstellen. Vom Träger gewährte Sachleistungen werden auf die Mehraufwandsentschädigung angerechnet. Gewährte Geldleistungen werden auf das Bürgergeld angerechnet. Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Arbeitsgelegenheiten dürfen nur gewährt werden, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise zu den Fördervoraussetzungen sowie den Auflagen, die für Sie als Träger gelten:
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei, eine Beschäftigung zu finden und aufzunehmen. Sie haben zum Ziel:
- an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen,
- Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen,
- in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln,
- an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen oder
- bei Aufnahme einer Beschäftigung stabilisierend zu unterstützen.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) legt das Jobcenter geeignete Fördermaßnahmen fest. Das können zum Beispiel Bewerbertrainings, Computer-Lehrgänge oder Coachings für angehende Selbstständige sein. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können nur durch zugelassene Träger beziehungsweise für zugelassene Maßnahmen eingelöst werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Berufliche Weiterbildung
Als Träger können Sie verschiedene Arten von beruflicher Weiterbildung anbieten:
- Anpassungsweiterbildung:
Bestehende berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen erhalten, erweitert oder der technischen Entwicklung angepasst werden.
- Umschulung:
Ein neuer beruflicher Abschluss soll erlangt werden, zum Beispiel als sogenannte „Gruppenumschulungsmaßnahme".
- Maßnahmen zum Berufsabschluss:
Hierzu zählen zum Beispiel Maßnahmen, die auf das Nachholen einer Abschlussprüfung (Externenprüfung) vorbereiten.
- Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen:
Weiterbildungen werden abschnittsweise in einzelnen Einheiten absolviert und führen in der Summe zu einem Berufsabschluss.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Bildungszielplanung 2023
Das Jobcenter Vogtland fördert Qualifizierungen ausgerichtet am Bedarf des Arbeitsmarktes. Zur Ermittlung des Bedarfes an beruflicher Weiterbildung analysieren wir mit der Agentur für Arbeit Plauen jährlich die Nachfrage an qualifizierten Arbeitskräften sowie das verfügbare Bewerberpotential. Daraus erstellen wir eine Bildungszielplanung, die in Abstimmung mit den Bildungsträgern der Region die Bereitstellung passgenauer Umschulungs- und Weiterbildungsangebote ermöglicht.
Die nachfolgende Bildungszielplanung informiert darüber, welche Bildungsmaßnahmen wir für das Kalenderjahr eingeplant haben:
Weitere Informationen
Merkblätter und Formulare für Bildungsanbieter und Bildungsträger
Bundesagentur für Arbeit: Bildungsanbieter und Bildungsträger