Organisation
Das Jobcenter Vogtland ist eine gemeinsame Einrichtung (gE) nach § 44b Zweites Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) zwischen der Agentur für Arbeit Plauen und dem Vogtlandkreis. Im Auftrag seiner Träger gewährleistet das Jobcenter die einheitliche Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.
Das Jobcenter Vogtland hat nach den gesetzlichen Vorgaben eine Trägerversammlung, die über verschiedene Angelegenheiten des Jobcenters entscheidet. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird das Jobcenter außerdem durch den Beirat unterstützt.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst das Gebiet des Vogtlandkreises. Das Jobcenter hat seinen Standort in Plauen. Unser Organigramm zeigt die Aufbauorganisation, Aufgabenverteilung sowie Ansprechpartner im Jobcenter Vogtland.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Jobcenters Vogtland führt nach § 44d SGB II hauptamtlich die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung und vertritt das Jobcenter gerichtlich und außergerichtlich.
Der stellvertretende Geschäftsführer ist Herr Michael Hendel.
Trägerversammlung
Die Trägerversammlung des Jobcenters Vogtland setzt sich je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Agentur für Arbeit Plauen und des kommunalen Trägers, dem Vogtlandkreis zusammen. Die Trägerversammlung entscheidet nach nach § 44c SGB II über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten und wählt unter anderem die Geschäftsführung und den vertretenden Geschäftsführer des Jobcenters Vogtland.
Beirat
Wie bei jeder gemeinsamen Einrichtung wird im Jobcenter Vogtland nach § 18d SGB II ein Beirat gebildet. Der Beirat berät die Geschäftsführung des Jobcenters insbesondere bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen, Kammern und Verbänden des Vogtlandkreises zusammen.