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Voraussetzungen für Bürgergeld

Sie können Bürgergeld auf Antrag erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einer Beschäftigung nachgehen oder arbeitslos sind. Ein Anspruch auf Bürgergeld kann bestehen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie sind erwerbsfähig. Das heißt, Sie können mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt oder den Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Der Begriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Bezug von Bürgergeld eine wichtige Rolle. Eine Bedarfsgemeinschaft kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, wobei mindestens eine Person erwerbsfähig sein muss. Leben mehrere Personen im gleichen Haushalt und wirtschaften gemeinsam, werden sie in der Regel alle zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft behandelt. Eine ausführliche Begriffserklärung finden Sie im Lexikon der Bundesagentur für Arbeit.

Vermögen und Einkommen

Bürgergeld erhalten nur hilfebedürftige Personen. Bevor Sie Leistungen vom Jobcenter bekommen, müssen Sie zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Hierbei werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs wird das Vermögen der leistungsberechtigten Person erst dann herangezogen, wenn es 40.000 Euro übersteigt. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft bleiben jeweils 15.000 Euro geschützt. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt die Grenze von 15.000 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.


Hinweis zur Vermögensprüfung

Mit jedem Neu- und Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld sind die Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu prüfen. Bitte reichen Sie dazu die vollständig ausgefüllte Anlage zur Selbstauskunft/Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft (Anlage VM) im Jobcenter Vogtland ein. Beachten Sie beim Ausfüllen der Anlage VM nachfolgende Hinweise:

  1. Ausfüllhilfe zur Anlage VM

Einkommensanrechnung

Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen, müssen Sie auch Ihr Einkommen vollständig angeben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird das Einkommen von Ihnen und allen weiteren Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Je nach Einkommensart und Einkommenshöhe werden verschiedene Freibeträge sowie Ausgaben vom Einkommen abgezogen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt: Bürgergeld » Kapitel 9.

Mit dem Freibetragsrechner der Servicestelle SGB II können Sie unverbindlich mit wenigen Klicks feststellen, wie hoch Ihr Freibetrag ist. Bitte beachten Sie, dass der Freibetragsrechner nur eine erste Orientierung bietet. Eine rechtsverbindliche Berechnung erfolgt ausschließlich durch das Jobcenter.

Vorrangige Leistungen

Das Bürgergeld ist eine nachrangige Leistung. Haben Sie Anspruch auf andere Leistungen, sind Sie verpflichtet, diese zu beantragen oder geltend zu machen. Durch diese vorrangige Leistungen können Sie Ihre Hilfebedürftigkeit und die Ihrer Bedarfsgemeinschaft vermeiden, verringern oder beseitigen. Zu den vorrangigen Leistungen zählen zum Beispiel Kindergeld und Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss oder Krankengeld. 

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