Sprungziele
Inhalt

Übertragung von Aufgaben und Befugnissen

Das Jobcenter Vogtland kann nach § 44b Absatz 4 Satz 1 SGB II einzelne Aufgaben durch seine Träger wahrnehmen lassen. Für die Entscheidung, ob und welche Aufgaben durch einen der Träger wahrgenommen werden, ist nach § 44c Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 SGB II die Trägerversammlung zuständig.

Die Trägerversammlung des Jobcenters Vogtland hat am 28.09.2021 die Übertragung von Aufgaben und den dafür erforderlichen hoheitlichen Befugnissen auf die Bundesagentur für Arbeit sowie die Annahme von Serviceangeboten der Bundesagentur für Arbeit durch die Geschäftsführerin des Jobcenters Vogtland beschlossen. 

Folgende Aufgaben und hoheitliche Befugnisse werden für die Dauer vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 übertragen:

Ausbildungsvermittlung

Wesentliche übertragene Aufgaben und Befugnisse

  • Erhebung aller relevanten Informationen zur Vermittlung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers in eine Ausbildungsstelle einschließlich der Durchführung eines Profiling
  • Eigenständige Einschaltung der Fachdienste Ärztlicher Dienst und/oder Berufspsychologischer Service
  • Belehrung der Kundin oder des Kunden über seine Mitwirkungspflichten und über die Folgen bei schuldhafter Säumnis (Rechtsfolgenbelehrung)
  • Ermittlung der aktuellen Situation in Bezug auf Sanktionen, um gegebenenfalls korrekt über Rechtsfolgen bei etwaiger Säumnis belehren zu können
  • Dokumentation aller beratungs-, vermittlungs- und förderrelevanten Sachverhalte im IT-Fachverfahren VerBIS
  • Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen durch die Berufsberatung beziehungsweise den gemeinsamen Arbeitgeber-Service

Es gilt die Zusatzvereinbarung zur Durchführung der Ausbildungsvermittlung für ausbildungssuchende erwerbsfähige leistungsberechtigte junge Menschen zwischen dem Jobcenter Vogtland und der Agentur für Arbeit Plauen vom 21.12.2021, die den Umfang der Übertragung regelt. 

Ärztliche Begutachtung und Beratung SGB II

Wesentliche übertragene Aufgaben und Befugnisse

  • Abgabe ärztlicher Stellungnahmen auf Basis ärztlicher Untersuchungen von Kundinnen und Kunden des Jobcenters und/oder auf Basis vorliegender Unterlagen
  • Vorschlag und Vereinbarung verbindlicher Termine zur Durchführung von Untersuchungen, zur Begutachtung und/oder zur Beratung im Namen des Jobcenters
  • Hinweis auf die Mitwirkungspflicht der Kundinnen und Kunden sowie auf etwaige Rechtsfolgen im Falle einer schuldhaften Säumnis im Namen des Jobcenters (Rechtsfolgenbelehrung)
  • Beiziehung aller für die ärztliche Begutachtung oder Beratung erforderlichen Unterlagen unter Einholung des Einverständnisses der Kundinnen und Kunden (z.B. Einverständnis mit der Begutachtung und der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten/Einholung von Informationen bei anderen Stellen, Schweigepflichtentbindungserklärungen) 
  • im Bedarfsfall Anforderung von Befunden sowie Gutachten bei anderen Stellen und - soweit erforderlich - die Veranlassung einer Begutachtung durch eine andere Stelle im Auftrag des Jobcenters

Berufspsychologischer Service

Übertragen werden diejenigen Aufgaben des Jobcenters, die im Rahmen der Beratung und Vermittlung von Kundinnen und Kunden die Einschaltung eines psychologischen Fachdienstes (Berufspsychologischer Service) erfordern.

Übertragen werden insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • die Befugnis, die Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service im Auftrag des Jobcenters durchzuführen, einschließlich des computergestützten Testverfahrens MYSKILLS
  • die Befugnis, im Namen des Jobcenters verbindlich Termine zur Durchführung der Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service und die Einladung mit der von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber des Jobcenters ausgewählten Rechtsfolgenbelehrung zu versehen. 
  • die Befugnis, alle für die Durchführung der Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service erforderlichen Erklärungen (z.B. Einverständnis mit der Dienstleistung und der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten/Einholung von Informationen bei anderen Stellen, Schweigepflichtentbindungserklärungen) im Auftrag des Jobcenters einzuholen.
  • die Befugnis, die im Rahmen der Beauftragung erforderlichen Daten (s. vorgenannte Punkte) für die Länge der üblichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.

Service Center SGB II

Wesentliche übertragene Aufgaben und Befugnisse

  • Sicherstellung der Erreichbarkeit des Jobcenters unter dem Vorbehalt der Beachtung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
    • Abschließende Klärung von telefonischen Anfragen und Erteilung von allgemeinen und einzelfallbezogenen (kundenbezogenen) Auskünften, die die Aufgaben des Jobcenters betreffen
    • Terminvereinbarung und Unterstützung des Jobcenters bei der Terminverwaltung
    • Entgegennahme von Erklärungen für das Jobcenter
    • Versand von Informationsmaterial, Vordrucken, Bescheinigungen und Outbound-Telefonie (aktive Anrufe im Namen des Jobcenters)
    • Datenerfassung und Datenpflege in den vom Jobcenter zu nutzenden IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit

Zur Wahrnehmung der Aufgaben werden insbesondere folgende Befugnisse übertragen:

  • Befugnis zur Erteilung von Auskünften im Namen des Jobcenters unter Beachtung der für das Jobcenter geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zum Sozial- und Personaldatenschutz sowie zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen; insbesondere
    • allgemeine und einzelfallbezogene Auskünfte zu gegenüber Kunden, Sozialversicherungsträgern und anderen Dritten
    • Öffnungszeiten, Kontaktdaten des Jobcenters, Service- und Sprechzeiten des Jobcenters und dessen Geschäftsstellen
    • Informationen zu Produkt- und Programmangebot im Rechtskreis SGB II (Fördermöglichkeiten, Teilnahmevoraussetzungen u.ä.).
    • Erläuterungen zu allgemeinen Verfahrensregelungen und Leistungsvoraussetzungen
    • Auskünfte an Sozialversicherungsträger, Behörden und andere berechtigte Dritte
    • Weiterleitung von Anliegen, die im Servicecenter nicht fallabschließend geklärt werden können (Ticket zur weiteren Bearbeitung an das betroffene Team)
    • Auskünfte zu Richtwerten der Bedarfe bezogen auf Unterkunft und Heizung
  • Befugnis für Tätigkeiten zur Terminvergabe und -verwaltung des Jobcenters
    • Entgegennahme von Terminabsagen, Dokumentation der Absage und der Gründe, Weiterleitung an das Jobcenter
    • Weiterleitung von Terminwünschen und Vergabe von Terminen
    • Aktive Anrufe bei Kundinnen und Kunden, soweit diese gegenüber dem Jobcenter eingewilligt haben
  • Befugnis zur Entgegennahme von Erklärungen zur Weiterleitung an das Jobcenter, beispielsweise folgender Erklärungen
    • Terminabsagen und Dokumentation der vom Kunden vorgebrachten Gründe
    • Veränderungsmitteilungen des Kunden wie z.B. (Aufzählung nicht abschließend)
    • Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
    • Fristverlängerungsgesuche
  • Befugnis zum Versand von Unterlagen auf Anforderung beim Jobcenter, beispielsweise
    • Merkblätter und Info-Broschüren
    • Formblätter im Zusammenhang mit Veränderungsanzeigen
    • Mehrfertigung von Bescheiden und Schreiben des Jobcenters
    • Anträgen einschließlich der Anlagen für einzelne Leistungen
  • Befugnis zur Datenerfassung und -pflege
    • Erfassung von Kundendaten einschließlich des Grunddatensatzes in STEP und VerBIS
    • Eingabe von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in VerBIS


Forderungseinzug (Inkasso)

Wesentliche übertragene Aufgaben und Befugnisse

Der Fachbereich Inkasso übernimmt ab dem Zeitpunkt der Zahlungsgestörtheit einer Forderung (einschließlich der Forderungen aus rückständigem Unterhalt) alle notwendigen Aufgaben, die bis zum endgültigen Abschluss eines Einziehungsverfahrens notwendig werden.

Die Serviceleistung umfasst - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - insbesondere nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten:

  • automatisierte Mahnprozesse
    • Erstellung der Mahnschreiben 
    • Erhebung von Mahngebühren 
    • Erstellung von Zahlungserinnerungen und Vollstreckungsandrohungen
  • individueller Kontakt mit Schuldnern
    • Entgegennahme der Anrufe oder Schreiben der Schuldner mit der Bitte um Stundung, Teilzahlungen bzw. Erlass
    • Entgegennahme von Vergleichsangeboten des Schuldners, in der Regel im Rahmen von gerichtlichen und außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nach dem Zehnten Teil der Insolvenzordnung (InsO)
    • individuelle Kontaktaufnahme (telefonisch und/oder schriftlich) mit Schuldnern nach Ausbleiben der Zahlung zum vorgegebenen Fälligkeitstermin mit dem Ziel, eine einvernehmliche Regelung mit dem Schuldner über die Erfüllung seiner Schuld zu erreichen
    • Prüfung und Dokumentation der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen und Vermögen)
    • Auskünfte im Zusammenhang mit dem Einziehungsverfahren (telefonisch oder schriftlich)
  • Treffen von haushaltsrechtlichen Entscheidungen im Rahmen der übertragenen Bewirtschaftungsbefugnisse
    • Entscheidung in Form einer Stundung bis einschließlich 30.000 Euro
    • Entscheidung über (Teil-)Erlass der Forderung bis einschließlich 15.000 Euro (Verzichtsbetrag)
    • Entscheidung über befristete oder unbefristete Niederschlagungen bis einschließlich 50.000 Euro
    • Abschluss von Vergleichen, in der Regel im Rahmen von gerichtlichen und außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nach dem Neunten Teil der InsO bis einschließlich 15.000 Euro (Verzichtsbetrag)
  • Annahme von freiwilligen Zahlungen aus unpfändbarem Einkommen und Vermögen
  • individueller Kontakt mit Dritten
    • Erstellung von Vormerkungs- sowie Verrechnungsersuchen
    • Weitergabe von Aufrechnungserklärungen des Schuldners an die anordnende Stelle (Verzicht auf Aufrechnungsschutz)
    • notwendige Adressermittlung im Rahmen des Einziehungsverfahrens
    • Einholung von Auskünften bei öffentlichen Registern (zum Beispiel Ausländerzentralregister, Kraftfahrtbundesamt)
  • bei Eingang Widerspruch gegen einen vom Inkasso-Service erlassenen Verwaltungsakt
    • Prüfung und Entscheidung über Vorwegabhilfe
    • Abgabe Stellungnahme gegenüber Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters wenn keine Abhilfe erfolgt
  • bei Bedarf die Einleitung von öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Zwangsvollstreckungen
    • Erteilung der Vollstreckungsanordnung über die Schnittstelle DAVOS (Datenaustausch Vollstreckung ohne Schriftverkehr)
    • automatische Minderung des Vollstreckungsbetrages bei Teilzahlung
    • Vollstreckungsersuchen zur Grenzausschreibung
    • Erteilung des Vollstreckungsauftrags an den Gerichtsvollzieher
    • ggf. Antrag auf Vollstreckungen in Forderungen des Schuldners
      • Pfändung von Arbeitseinkommen
      • ggf. Antrag nach § 850 Absatz 4 Zivilprozessordnung (ZPO)
      • ggf. Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen
      • ggf. Antrag auf Zusammenrechnung Arbeitseinkommen und Sozialleistung
      • Kontenpfändung
      • Pfändung von Ansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung
      • ggf. Pfändung bei Unterhaltsansprüchen, § 850d ZPO
      • ggf. Prüfung § 850f Absatz 2 ZPO bei Deliktforderungen zur Herabsetzung der Pfändungsfreigrenzen
    • ggf. Antrag auf Vollstreckung von unbeweglichen Sachen
      • Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
      • ggf. Antrag auf Zwangsversteigerung
      • ggf. Antrag auf Zwangsverwaltung
    • ggf. Antrag auf Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c ZPO, § 284 Abgabenordnung - AO)
  • Beendigung der Vollstreckung
    • Auswertung des zurückgereichten Vollstreckungsvorgangs
    • ggf. neue Vollstreckungsanträge
  • Entscheidung über die Fortführung des Einziehungsverfahrens
    • befristete Niederschlagung
    • unbefristete Niederschlagung
  • Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
    • Abschluss von Vergleichen im Rahmen von Insolvenzplanverfahren nach dem Sechsten Teil der InsO sowie gerichtlichen und außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nach dem Zehnten Teil der InsO bis einschließlich 15.000 Euro (Verzichtsbetrag)
    • Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
      • Anmeldung zur Insolvenztabelle
      • ggf. Hinweis auf Deliktforderung (§ 302 Nummer 1 InsO)
      • Überwachung des Verfahrens
      • ggf. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung
    • Restschuldbefreiung angekündigt
      • Überwachung von Zahlungseingängen in der Wohlverhaltensperiode
      • Überwachung der Obliegenheiten des Schuldners
      • ggf. Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung (Obliegenheitsverletzungen)
      • nach Zuerkennung Restschuldbefreiung (Gerichtsbeschluss) unbefristete Niederschlagung
  • Weiterverfolgung gegen mögliche Erben
    • Erbenermittlung
    • Anhörung des Erben mit erster Zahlungsaufforderung
    • Prüfung ggf. erhobener Einwände
    • ggf. Erlass des Haftungsbescheides
    • Weiterverfolgung, ggf. zwangsweise Durchsetzung, der Forderung
  • Haftung von Unternehmen
    • Gesellschafterhaftung

Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach § 116 SGB X

Wesentliche übertragene Aufgaben und Befugnisse

  • Befugnis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche der Träger der Grundsicherung gegenüber dem/den Schadensersatzpflichtigen und eintrittspflichtigen Versicherungen.
  • Befugnis, alle zur Geltendmachung des Anspruchs erforderlichen Informationen einzuholen und den Sachverhalt zu ermitteln. Dies beinhaltet insbesondere
    • Ermittlung/Befragung beim Leistungsberechtigten/durch das Ereignis Geschädigten
    • Beantragen von Akteneinsicht im Namen des Jobcenters
  • Befugnis, im Namen des Jobcenters Verhandlungen mit Anspruchsgegner und eintrittspflichtigen Versicherungen zu führen und Vergleiche zur abschließenden Erledigung der übergegangenen Ansprüche zu schließen. Die Befugnis zum Abschluss von Vergleichen steht unter der Bedingung, dass die Betragsgrenzen des geltenden Delegationskonzepts beachtet werden und dass vor Vergleichsabschluss ggf. die Zustimmung des Jobcenters und/oder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt wird.
  • In Fällen mit Auslandsbezug die Befugnis, Dritte mit Unterstützungsleistungen zur Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus übergegangenem Recht im Ausland zu beauftragen.
nach oben zurück