Bürgergeld
Ab dem 1. Januar 2023 gilt das neue Gesetz zum Bürgergeld. Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung, die den Lebensunterhalt von Menschen sichert, wenn eigene Mittel dafür nicht ausreichen. Die gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II). Die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes setzt sich aus dem Regelbedarf, den Mehrbedarfen und den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Für Kinder und Jugendliche können darüber hinaus Leistungen für Bildung und Teilhabe erbracht werden.
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