Unterstützung der Arbeitsaufnahme
Es gibt viele Möglichkeiten, um Sie auf Ihrem Weg in die Arbeitswelt zu unterstützen. Bitte wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Vogtland. Wir beraten Sie zu den Förderungen und klären mit Ihnen gemeinsam, welche Leistungen für Sie infrage kommen.
Fördermöglichkeiten
Informationen zu unseren Förderungen haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Wenn Sie einen Job suchen oder eine Arbeit aufnehmen, kann das Jobcenter Sie mit einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget unterstützen. Das Vermittlungsbudget bietet einen großen Spielraum für eine ganz individuelle Förderung. Auch bei der Suche oder Aufnahme einer Ausbildung können Sie diese finanzielle Hilfe erhalten.
Mit dem Vermittlungsbudget können beispielsweise Kosten für
- Bewerbungsunterlagen,
- Nachweise (beglaubigte Kopien oder Übersetzungen),
- die Fahrt zum Vorstellungsgespräch oder
- einen Umzug erstattet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung aus dem Vermittlungsbudget beantragt werden muss, bevor Ihnen Kosten entstehen. Wenden Sie sich dazu an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter. Gemeinsam klären wir, welche Kosten in Ihrem Fall erstattet werden können. Sie haben auch die Möglichkeit, dass Vermittlungsbudget online zu beantragen. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Digitale Services.
Weitere Informationen
- PDF-Datei: PDF, 1.5 MB
Bundesagentur für Arbeit: Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Video: Der Online-Antrag auf Vermittlungsbudget von jobcenter.digital
Maßnahme bei einem Träger
Maßnahmen bei einem Träger (MAT) können Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Bewerbertrainings, Computer-Lehrgänge oder Coachings für angehende Selbstständige. Diese Maßnahmen werden von Trägern durchgeführt. Das sind zugelassene Unternehmen und Einrichtungen, die im Auftrag des Jobcenters Bildung vermitteln.
Wenn Sie an einer Maßnahme teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter. Gemeinsam klären wir, welche Maßnahme für Sie geeignet ist. Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, bieten wir Ihnen die gewünschte Maßnahme an oder Sie erhalten einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Mit diesem Gutschein können Sie sich selbst eine passende Maßnahme aussuchen. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist die schriftliche Zusicherung, dass wir die Kosten für die jeweilige Maßnahme übernehmen.
Weitere Informationen
Bundesagentur für Arbeit: Maßnahme bei einem Träger beantragen
Bundesagentur für Arbeit: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Maßnahme beim Arbeitgeber (Probearbeit)
Die sogenannten Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG) finden direkt in einem Unternehmen statt und dienen zum Beispiel der Eignungsfeststellung für bestimmte Tätigkeiten oder dem Erwerb von praktischen beruflichen Kenntnissen. Wenn Sie eine Maßnahme wie Probearbeit oder ein Praktikum bei einem Arbeitgeber absolvieren möchten, wenden Sie sich bitte vorab an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter.
Weitere Informationen
- PDF-Datei: 2 MB
Förderung mit Einstiegsgeld
Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige oder hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen, können Sie finanzielle Unterstützung in Form des Einstiegsgeldes erhalten. Das Einstiegsgeld soll Ihnen den Start ins Arbeitsleben erleichtern und wird nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.
Sie müssen das Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen, bevor Sie Ihren neuen Job beginnen oder sich selbständig machen. Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie zur Förderung und entscheidet über die Gewährung des Einstiegsgeldes. Wie viel Einstiegsgeld Sie erhalten, hängt von Ihrer individuellen Situation ab, zum Beispiel der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft oder der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit.
Weitere Informationen
Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsgeld für eine Beschäftigung
Bundesagentur für Arbeit: Unterstützung für eine Existenzgründung
Leistungen der Freien Förderung
Mit der Freien Förderung kann Sie das Jobcenter unterstützen, wenn Sie besondere Hilfe bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt benötigen und Sie trotz unserer bisherigen Bemühungen keine Arbeit finden konnten. Ob eine Freie Förderung in Ihrem Fall infrage kommt, ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Bitte wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter.