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Fragen und Antworten

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Klicken Sie einfach auf die entsprechende Frage, um die Antwort lesen zu können.

Allgemeines

Welche Vorteile bringt mir die Nutzung von Jobcenter.digital?

Die Nutzung von Jobcenter.digital hat viele Vorteile für Sie:

  • Angelegenheiten ortsunabhängig und rund um die Uhr erledigen
  • Schnelle, direkte und datenschutzkonforme Kommunikation mit dem Jobcenter
  • Anträge und Formulare online ausfüllen und elektronisch verschicken
  • Unterstützung bei der Eingabe Ihrer Daten durch Hilfetexte und Hinweise
  • Einfacher Upload und Versand von Dokumenten und Nachweisen
  • Sendebestätigung bei der Übermittlung Ihrer Daten oder Nachrichten
  • Hohe Datensicherheit durch passwortgesütztes Benutzerkonto
  • Ersparnis von Zeit, sowie Versand- oder Fahrtkosten
  • Informationen rund um das Thema Arbeitslosengeld II

Auf unserer Seite Digitale Services erfahren Sie mehr zu unserem Online-Angebot und zur Anmeldung bei www.jobcenter.digital

Wie kann ich einen Termin im Jobcenter vereinbaren?

Um einen Termin im Jobcenter Vogtland zu vereinbaren, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Rufen Sie unsere Service-Hotline unter 03741 23 2600 oder 03741 23 2700 an oder vereinbaren Sie einen Termin online. Wenn Sie bereits www.jobcenter.digital nutzen, können Sie uns auch eine Postfachnachricht mit einer Terminanfrage senden. Außerdem können Sie sich per Post, E-Mail oder persönlich an uns wenden. Wie Sie uns erreichen, erfahren Sie auf unserer Seite Kontakt

Muss ich Termine im Jobcenter wahrnehmen?

Ab dem Tag der Antragstellung sind Sie verpflichtet, sich bei dem Jobcenter persönlich zu melden, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Haben Sie eine Einladung vom Jobcenter erhalten, müssen Sie zum darin genannten Termin erscheinen. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können oder verlegen müssen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Begründen Sie Ihre Terminabsage und reichen Sie zeitnah einen Nachweis ein (zum Beispiel eine Krankschreibung). Bitte beachten Sie, dass es bei Terminabsagen ohne wichtigen Grund zu einer Kürzung Ihrer finanziellen Leistungen kommen kann. 

Muss ich das Jobcenter informieren, wenn ich wegfahren oder verreisen möchte?

Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten oder verreisen möchten, müssen Sie dies vorab mit dem Jobcenter abstimmen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte Ortsabwesenheit im Jobcenter anzumelden und unsere Zustimmung vor der Abwesenheit einzuholen. Eine Ortsabwesenheit kann für maximal 21 Tage pro Kalenderjahr genehmigt werden. Stimmen wir Ihrer Ortsabwesenheit zu, erhalten Sie für diese Zeit weiterhin Bürgergeld und sind krankenversichert. 

Sollten Sie ohne Zustimmung des Jobcenters verreisen oder länger als 21 Tage ortsabwesend sein, kann Ihr Anspruch auf Bürgergeld entfallen. Bitte holen Sie die Zustimmung zur Ortsabwesenheit bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter ein. Wenn Sie bereits Jobcenter.digital nutzen, können Sie über Ihr Online-Postfach die Ortsabwesenheit online anfragen

Welche Änderungen muss ich dem Jobcenter mitteilen?

Bitte teilen Sie dem Jobcenter unverzüglich jede Änderung in Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen mit, die Auswirkungen auf den Leistungsanspruch haben können. Nur so kann das Jobcenter Ihre Leistung in korrekter Höhe feststellen und vermeiden, dass zu wenig oder zu viel gezahlt wird. Teilen Sie uns mit, wenn Sie zum Beispiel

  • Änderungen bei Einkommen oder Einnahmen haben,
  • eine Ausbildung, ein Studium oder eine Beschäftigung aufnehmen,
  • eine neue Bankverbindung haben,
  • umziehen wollen oder eine Person bei Ihnen einzieht oder auszieht,
  • nicht erreichbar sind, zum Beispiel weil Sie im Krankenhaus sind.

Wenn Sie bereits www.jobcenter.digital nutzen, können Sie Veränderungen online mitteilen. Möchten Sie Ihre Veränderungen per Post oder persönlich mitteilen, verwenden Sie bitte das Formular Veränderungsmitteilung (VÄM).

Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?

Sollten Sie mit einer Entscheidung des Jobcenters Vogtland nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid informiert darüber. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form (zum Beispiel über unseren eService Widerspruch einlegen) oder zur Niederschrift im Jobcenter einzureichen. In unserer Rechtsbehelfsstelle wird die Entscheidung in sachlicher und rechtlicher Hinsicht nochmals überprüft und abschließend über Ihren Widerspruch entschieden. Alle wichtigen Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie auf unserer Seite Recht und Widerspruch.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Der Begriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Bezug von Bürgergeld eine wichtige Rolle. Eine Bedarfsgemeinschaft kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, wobei mindestens eine Person erwerbsfähig sein muss. Leben mehrere Personen im gleichen Haushalt und wirtschaften gemeinsam, werden sie in der Regel alle zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft behandelt. Eine ausführliche Begriffserklärung finden Sie im Lexikon der Bundesagentur für Arbeit.

Was sind Leistungsminderungen?

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, haben Sie Rechte und Pflichten. Kommen Sie Ihren Pflichten ohne wichtigen Grund nicht nach, können Ihre finanziellen Leistungen gekürzt werden. Eine Minderung Ihres Bürgergeldes kann zum Beispiel eintreten wenn Sie 

  • einer Meldeaufforderung des Jobcenters (Einladung) nicht nachkommen, 
  • Absprachen aus der Eingliederungsvereinbarung nicht einhalten, 
  • sich weigern eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen oder
  • durch unwirtschaftliches Verhalten Ihre Hilfebedürftigkeit herbeiführen.

Höhe und Dauer der Leistungsminderungen

Kommen Sie einer Einladung des Jobcenters nicht nach, beträgt die Minderung 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfes und dauert einen Monat. Kommen Sie einer anderen Pflicht nicht nach, zum Beispiel der Verpflichtung eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, beträgt die Minderung

  • bei einer ersten Pflichtverletzung für einen Monat 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs,
  • bei einer zweiten Pflichtverletzung für zwei Monate 20 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs,
  • ab der dritten Pflichtverletzung für drei Monate 30 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs.

Eine Minderung erfolgt nicht, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten nachweisen oder wenn die Minderung eine außergewöhnliche Härte für Sie darstellt. Mehr zu den Leistungsminderungen erfahren Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

Ich bin schwanger. Wie unterstützt mich das Jobcenter?

Bitte informieren Sie das Jobcenter möglichst frühzeitig über Ihre Schwangerschaft und teilen Sie uns den voraussichtlichen Entbindungstermin mit. Legen Sie dazu Ihren Mutterpass im Jobcenter Vogtland vor.

Wenn Sie schwanger sind, können Sie zusätzliche Leistungen erhalten:

  • Mehrbedarf für werdende Mütter (nach Vorlage des Mutterpasses)
    Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. 

  • Einmalige Leistungen (nur auf Antrag)
    Sie können einen Antrag auf Leistungen für Schwangerschaftsbekleidung sowie eine Baby-Erstausstattung stellen. Zur Erstausstattung gehören zum Beispiel Babybekleidung, Kinderwagen oder Wickelauflage. 

In der Regel laden wir Sie noch während der Schwangerschaft zu einem Beratungstermin ins Jobcenter ein. Hier erhalten Sie wichtige Informationen rund um die Themen Elternzeit, Kinderbetreuung und beruflicher Wiedereinstieg.

Wenn das Baby da ist

Bitte reichen Sie nach Erhalt eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes und gegebenfalls die Vaterschaftsanerkennung im Jobcenter Vogtland ein. Ihr Kind wird dann bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt. Informieren Sie uns zudem über die Dauer der geplanten Elternzeit. Gerne stehen wir Ihnen während der Elternzeit beratend zur Seite und unterstützen Sie beim beruflichen Wiedereinstieg. Nutzen Sie auch die Angebote unserer Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA).

Folgende Leistungen müssen Sie nach der Geburt beantragen:

Auf unserer Seite Hilfsangebote anderer Stellen finden Sie zudem Beratungs-und Unterstützungsangebote rund um die Themen Schwangerschaft und Familie.

Ich benötige Unterstützung bei Behördengängen. Wer hilft mir?

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) eigenständig regeln können, kann eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer Sie unterstützen. Eine rechtliche Betreuung hilft Ihnen zum Beispiel

  • bei der Regelung Ihrer finanziellen Angelegenheiten,
  • beim Umgang mit Behörden oder 
  • bei der Gesundheitsfürsorge.  

Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird auf Antrag durch das Amtsgericht bestellt und unterstützt oder vertritt Sie in einem genau festgelegten Umfang. Wie Sie eine rechtliche Betreuung einrichten können, erfahren Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Vogtlandkreis.  

Wichtiger Hinweis

Bitte informieren Sie uns sofort, wenn Sie rechtlich betreut werden. Außerdem benötigen wir einen Nachweis über die Betreuung (Betreuerausweis). So wissen wir, mit wem wir über Ihre persönlichen Informationen sprechen dürfen und können Anträge von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer entgegennehmen.

Bürgergeld

Wie kann ich Bürgergeld beantragen?

Unter www.jobcenter.digital können Sie Bürgergeld einfach online beantragen. Weitere Hinweise dazu finden Sie auf unserer Seite Digitale Services. Sie können Bürgergeld auch zunächst formlos beantragen, zum Beispiel telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Anschließend benötigen wir von Ihnen verschiedene Informationen. Füllen Sie dazu die Antragsformulare zum Bürgergeld vollständig aus und reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen und Nachweisen persönlich oder in schriftlicher Form im Jobcenter ein. 

Die Antragsformulare zum Ausdrucken finden Sie auf unserer Seite Downloads. Sie erhalten die Vordrucke auch vor Ort im Jobcenter. Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, kann Ihnen das folgende Video der Bundesagentur für Arbeit weiterhelfen: Video: Antrag auf Bürgergeld ausfüllen

Wann erhalte ich mein Bürgergeld?

Sobald Ihr Antrag bewilligt ist, werden Ihre Leistungen immer monatlich im Voraus an Sie ausgezahlt. Ihr Bürgergeld erhalten Sie in der Regel am ersten Werktag eines Monats auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. 

Wie lange kann ich Bürgergeld beziehen?

Bürgergeld erhalten Sie normalerweise für zwölf Monate. In bestimmten Fällen wird Bürgergeld nur für sechs Monate gewährt, zum Beispiel wenn Ihr Einkommen schwankt oder Sie selbstständig tätig sind. Endet Ihr Bewilligungszeitraum, können Sie einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) beim Jobcenter stellen.

Bekomme ich weniger Bürgergeld, wenn ich etwas dazuverdiene?

Wenn Sie arbeiten und Einkommen erzielen, wird dieses grundsätzlich auf Ihr Bürgergeld angerechnet. Freibeträge sorgen aber dafür, dass Sie am Ende mehr Geld zur Verfügung haben als ohne Erwerbseinkommen. So werden zum Beispiel die ersten 100 Euro aus Ihrem Einkommen nicht angerechnet. Mit steigendem Erwerbseinkommen steigen auch Ihre persönlichen Freibeträge. Mehr über die Freibeträge erfahren Sie im Merkblatt: Bürgergeld » Kapitel 9.2.

Bin ich krankenversichert, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Während des Bezugs von Bürgergeld sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung pflichtversichert und das Jobcenter zahlt die monatlichen Beiträge an Ihre Krankenkasse. Das gilt jedoch nicht, wenn die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht. Wenn Sie privat krankenversichert sind, kann Ihnen das Jobcenter auf Antrag einen Zuschuss zu Ihren Versicherungsbeiträgen zahlen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt: Bürgergeld » Kapitel 11.

Kann ich Bürgergeld erhalten, wenn ich selbständig bin?

Wenn Sie eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben und Ihre Einkünfte (noch) nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen, können Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Eine Aufgabe der Selbständigkeit ist für den Bezug von Bürgergeld nicht erforderlich. 

Übernimmt das Jobcenter meine Betriebskostennachzahlung?

Bitte legen Sie dem Jobcenter die jährliche Heizkosten und Betriebskostenabrechnung nach Erhalt vor. Sollten Forderungen bestehen, wird geprüft, ob diese durch das Jobcenter übernommen werden können. Wenn Sie ein Guthaben aus Ihrer Betriebskostenabrechnung erhalten, dann müssen Sie dies dem Jobcenter mitteilen. In der Regel werden Gutschriften mit Ihrem Bürgergeld im folgenden Monat verrechnet.

Beratung und Unterstützung

Wo finde ich aktuelle Arbeitsstellen?

Mit der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit können Sie einen passenden Job finden. Die Jobsuche ist eine der größten Online-Stellenbörsen in Deutschland. Mit vielen Filter- und Sortierfunktionen können Sie Ihre Jobsuche gezielt auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Wenn Sie bereits www.jobcenter.digital nutzen, können Sie zudem verschiedene Jobsuchen abspeichern, Benachrichtigungen bei neuen Jobangeboten erhalten, Stellengesuche anlegen und Ihr Bewerberprofil mit allen Dokumenten für die Online-Bewerbung hinterlegen. 

Wie unterstützt mich das Jobcenter bei der Arbeitssuche? 

Wir haben viele Möglichkeiten, um Sie bei der Arbeitssuche zu unterstützen. Das Jobcenter kann zum Beispiel Ausgaben erstatten, die mit der Suche oder Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung verbunden sind. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter. Im Beratungsgespräch klären wir gemeinsam, welche Kosten erstattet werden können. Bitte beachten Sie, dass die Förderung im Voraus beantragt werden muss, also bevor Ihnen Kosten entstehen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite Unterstützung der Arbeitsaufnahme.

Ich werde eine Arbeit/Ausbildung aufnehmen. Was ist zu beachten?

Bitte teilen Sie dem Jobcenter eine Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme unverzüglich mit. Rufen Sie dazu unsere Service-Hotline unter 03741 23 2600 oder 03741 23 2700 an. Außerdem können Sie sich per Post, E-Mail oder persönlich an uns wenden. Wie Sie uns erreichen, erfahren Sie auf unserer Seite Kontakt. Wenn Sie bereits www.jobcenter.digital nutzen, können Sie die Veränderung online mitteilen. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter.

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag, den Sie mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter abschließen. Auf der Basis der gemeinsam gesetzten Ziele werden darin gegenseitige Rechte und Pflichten verbindlich festgelegt. So wird beispielsweise vereinbart, welche eigenen Aktivitäten Sie bei der Arbeitssuche unternehmen müssen und welche unterstützenden Eingliederungsleistungen (wie zum Beispiel die Übernahme von Bewerbungskosten) das Jobcenter dabei erbringt. 


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