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Regelbedarf

Der Regelbedarf dient der Sicherung des Lebensunterhaltes und umfasst insbesondere Kosten für

  • Ernährung,
  • Kleidung,
  • Körperpflege,
  • Hausrat,
  • Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung) und
  • persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Für den Regelbedarf erhalten Sie einen monatlichen Pauschalbetrag. Wie Sie den Regelbedarf verwenden, entscheiden Sie selbst. Neben den regelmäßig anfallenden Kosten sind auch unregelmäßig anfallende Ausgaben zu berücksichtigen. Sie sollten daher monatlich einen Betrag ansparen für den Fall, dass zum Beispiel ein Haushaltsgerät ersetzt oder repariert werden muss.

Der Regelbedarf ist in verschiedene Stufen aufgeteilt. Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich unter anderem nach dem Alter und der Familiensituation.

Monatlicher Regelbedarf ab 1. Januar 2024

563 Euro für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige mit minderjährigem Partner


506 Euro für volljährige Partner


451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern


471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und minderjährige Partner


390 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren


357 Euro für Kinder bis 5 Jahre



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