Service Center SGB II
Wesentliche übertragene Aufgaben und Befugnisse
- Sicherstellung der Erreichbarkeit des Jobcenters unter dem Vorbehalt der Beachtung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
- Abschließende Klärung von telefonischen Anfragen und Erteilung von allgemeinen und einzelfallbezogenen (kundenbezogenen) Auskünften, die die Aufgaben des Jobcenters betreffen
- Terminvereinbarung und Unterstützung des Jobcenters bei der Terminverwaltung
- Entgegennahme von Erklärungen für das Jobcenter
- Versand von Informationsmaterial, Vordrucken, Bescheinigungen und Outbound-Telefonie (aktive Anrufe im Namen des Jobcenters)
- Datenerfassung und Datenpflege in den vom Jobcenter zu nutzenden IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit
Zur Wahrnehmung der Aufgaben werden insbesondere folgende Befugnisse übertragen:
- Befugnis zur Erteilung von Auskünften im Namen des Jobcenters unter Beachtung der für das Jobcenter geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zum Sozial- und Personaldatenschutz sowie zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen; insbesondere
- allgemeine und einzelfallbezogene Auskünfte zu gegenüber Kunden, Sozialversicherungsträgern und anderen Dritten
- Öffnungszeiten, Kontaktdaten des Jobcenters, Service- und Sprechzeiten des Jobcenters und dessen Geschäftsstellen
- Informationen zu Produkt- und Programmangebot im Rechtskreis SGB II (Fördermöglichkeiten, Teilnahmevoraussetzungen u.ä.).
- Erläuterungen zu allgemeinen Verfahrensregelungen und Leistungsvoraussetzungen
- Auskünfte an Sozialversicherungsträger, Behörden und andere berechtigte Dritte
- Weiterleitung von Anliegen, die im Servicecenter nicht fallabschließend geklärt werden können (Ticket zur weiteren Bearbeitung an das betroffene Team)
- Auskünfte zu Richtwerten der Bedarfe bezogen auf Unterkunft und Heizung
- Befugnis für Tätigkeiten zur Terminvergabe und -verwaltung des Jobcenters
- Entgegennahme von Terminabsagen, Dokumentation der Absage und der Gründe, Weiterleitung an das Jobcenter
- Weiterleitung von Terminwünschen und Vergabe von Terminen
- Aktive Anrufe bei Kundinnen und Kunden, soweit diese gegenüber dem Jobcenter eingewilligt haben
- Befugnis zur Entgegennahme von Erklärungen zur Weiterleitung an das Jobcenter, beispielsweise folgender Erklärungen
- Terminabsagen und Dokumentation der vom Kunden vorgebrachten Gründe
- Veränderungsmitteilungen des Kunden wie z.B. (Aufzählung nicht abschließend)
- Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Fristverlängerungsgesuche
- Befugnis zum Versand von Unterlagen auf Anforderung beim Jobcenter, beispielsweise
- Merkblätter und Info-Broschüren
- Formblätter im Zusammenhang mit Veränderungsanzeigen
- Mehrfertigung von Bescheiden und Schreiben des Jobcenters
- Anträgen einschließlich der Anlagen für einzelne Leistungen
- Befugnis zur Datenerfassung und -pflege
- Erfassung von Kundendaten einschließlich des Grunddatensatzes in STEP und VerBIS
- Eingabe von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in VerBIS