Sprungziele
Inhalt

Service Center SGB II

Wesentliche übertragene Aufgaben und Befugnisse

  • Sicherstellung der Erreichbarkeit des Jobcenters unter dem Vorbehalt der Beachtung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
    • Abschließende Klärung von telefonischen Anfragen und Erteilung von allgemeinen und einzelfallbezogenen (kundenbezogenen) Auskünften, die die Aufgaben des Jobcenters betreffen
    • Terminvereinbarung und Unterstützung des Jobcenters bei der Terminverwaltung
    • Entgegennahme von Erklärungen für das Jobcenter
    • Versand von Informationsmaterial, Vordrucken, Bescheinigungen und Outbound-Telefonie (aktive Anrufe im Namen des Jobcenters)
    • Datenerfassung und Datenpflege in den vom Jobcenter zu nutzenden IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit

Zur Wahrnehmung der Aufgaben werden insbesondere folgende Befugnisse übertragen:

  • Befugnis zur Erteilung von Auskünften im Namen des Jobcenters unter Beachtung der für das Jobcenter geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zum Sozial- und Personaldatenschutz sowie zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen; insbesondere
    • allgemeine und einzelfallbezogene Auskünfte zu gegenüber Kunden, Sozialversicherungsträgern und anderen Dritten
    • Öffnungszeiten, Kontaktdaten des Jobcenters, Service- und Sprechzeiten des Jobcenters und dessen Geschäftsstellen
    • Informationen zu Produkt- und Programmangebot im Rechtskreis SGB II (Fördermöglichkeiten, Teilnahmevoraussetzungen u.ä.).
    • Erläuterungen zu allgemeinen Verfahrensregelungen und Leistungsvoraussetzungen
    • Auskünfte an Sozialversicherungsträger, Behörden und andere berechtigte Dritte
    • Weiterleitung von Anliegen, die im Servicecenter nicht fallabschließend geklärt werden können (Ticket zur weiteren Bearbeitung an das betroffene Team)
    • Auskünfte zu Richtwerten der Bedarfe bezogen auf Unterkunft und Heizung
  • Befugnis für Tätigkeiten zur Terminvergabe und -verwaltung des Jobcenters
    • Entgegennahme von Terminabsagen, Dokumentation der Absage und der Gründe, Weiterleitung an das Jobcenter
    • Weiterleitung von Terminwünschen und Vergabe von Terminen
    • Aktive Anrufe bei Kundinnen und Kunden, soweit diese gegenüber dem Jobcenter eingewilligt haben
  • Befugnis zur Entgegennahme von Erklärungen zur Weiterleitung an das Jobcenter, beispielsweise folgender Erklärungen
    • Terminabsagen und Dokumentation der vom Kunden vorgebrachten Gründe
    • Veränderungsmitteilungen des Kunden wie z.B. (Aufzählung nicht abschließend)
    • Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
    • Fristverlängerungsgesuche
  • Befugnis zum Versand von Unterlagen auf Anforderung beim Jobcenter, beispielsweise
    • Merkblätter und Info-Broschüren
    • Formblätter im Zusammenhang mit Veränderungsanzeigen
    • Mehrfertigung von Bescheiden und Schreiben des Jobcenters
    • Anträgen einschließlich der Anlagen für einzelne Leistungen
  • Befugnis zur Datenerfassung und -pflege
    • Erfassung von Kundendaten einschließlich des Grunddatensatzes in STEP und VerBIS
    • Eingabe von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in VerBIS


nach oben zurück