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Unterkunft und Heizung

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, werden auch die Kosten für Ihre Unterkunft in angemessener Höhe vom Jobcenter übernommen. Dazu gehören die Kaltmiete, die Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Wasser, Müllentsorgung oder Schornsteinfeger und die Heizkosten. Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, kann das Jobcenter auch die damit verbundenen Belastungen wie die Schuldzinsen für Hypotheken oder die Wohngebäudeversicherung zahlen. 

Karenzzeit und Angemessenheit

Beziehen Sie erstmals Bürgergeld, übernimmt das Jobcenter für maximal ein Jahr (Karenzzeit) die tatsächlichen Kosten Ihrer Wohnung. Im Anschluss an die Karenzzeit werden die Kosten der Unterkunft auf ihre Angemessenheit geprüft. Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden stets nur im angemessenen Umfang gewährt. 


Was bedeutet angemessen?

Angemessen heißt, dass die Kosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten. Für das Jobcenter Vogtland ist zur Beurteilung der Angemessenheit die Verwaltungsrichtlinie des Vogtlandkreises zu den Kosten der Unterkunft maßgebend. Bitte beachten Sie die aktuell gültige Fassung:

  1. Richtwerte Kosten der Unterkunft ab 01.01.2023

Sind die Aufwendungen für Ihre Unterkunft nicht angemessen, müssen Sie die Kosten nach Aufforderung durch das Jobcenter möglichst senken. Unter Umständen kann dann der Umzug in eine günstigere Wohnung oder die Untervermietung eines Zimmers erforderlich werden.

Weitere Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Hinweise zum Umzug

Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages ist es notwendig, dass Sie bei dem örtlich zuständigen Jobcenter eine Einverständniserklärung (Zusicherung) zur Übernahme der neuen Unterkunftskosten einholen. Das Jobcenter prüft vorab, ob der Umzug erforderlich ist und die künftigen Aufwendungen angemessen sind. Um eine Zusicherung zu beantragen, reichen Sie bitte das für Sie zutreffende Dokument vollständig ausgefüllt im Jobcenter ein:

Das Jobcenter kann auf Antrag notwendige Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten oder Mietkautionen (als Darlehen) übernehmen, wenn der Umzug erforderlich ist und die Zusicherung zur Übernahme der Kosten vor dem Umzug eingeholt wurde.

Umzugsberatung

Haben Sie Fragen zum Thema Umzug? Dann vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vor Ihrem Umzug einen Termin mit uns. Buchen Sie einen Termin online oder wenden Sie sich zur Terminvergabe an unsere Service-Hotline. Bitte wählen Sie bei der Online-Buchung das Anliegen "Umzugsberatung" aus.

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Auszug aus dem Haushalt der Eltern

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und in eine eigene Wohnung umziehen wollen, bezahlt das Jobcenter die Kosten für die eigene Unterkunft nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte beantragen Sie daher vor dem Umzug die Zustimmung beim Jobcenter. Wenden Sie sich hierfür an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner. Ziehen Sie ohne Genehmigung um, werden die Kosten der Unterkunft nicht vom Jobcenter übernommen.

Hinweise zu den Heizkosten

Ihre Heizkosten werden vom Jobcenter bis zur Höhe der vorgegebenen Angemessenheitswerte übernommen. Die Ermittlung der Heizkosten erfolgt nach der Verbrauchsmenge der jeweilige Heizungsart (Erdgas, Heizöl, feste Brennstoffe) und der Wohnfläche gemäß Personenhaushaltgröße. Grundlage sind die Richtwerte des Bundesweiten Heizspiegels. Liegen in Ihren persönlichen Verhältnissen oder den baulichen Zuständen Ihres Wohnraumes besondere Umstände vor, können in begründeten Fällen höhere Heizkosten vom Jobcenter gezahlt werden. Bitte teilen Sie uns derartige Umstände mit.

Hohe Heizkosten aufgrund verschwenderischen Verhaltens werden nicht durch das Jobcenter übernommen. Wir möchten Sie daher auf ein entsprechend sparsames Heizverhalten hinweisen. Sind Ihre Heiz- und Betriebskosten unangemessen hoch und ist der Mehrverbrauch auf unwirtschaftliches Verhalten zurückzuführen, erfolgt eine Absenkung der Leistungen für Heizung und Betriebskosten in der Zukunft.

Heizkosten- und Betriebskostenabrechnungen

Bitte legen Sie dem Jobcenter die jährliche Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung nach Erhalt vor. Sollten Forderungen bestehen, wird geprüft, ob diese durch das Jobcenter übernommen werden können. Wenn Sie ein Guthaben aus Ihrer Betriebskostenabrechnung erhalten, dann müssen Sie dies dem Jobcenter mitteilen. In der Regel werden Gutschriften mit Ihrem Bürgergeld im folgenden Monat verrechnet.

Hinweise zu den Stromkosten

Grundsätzlich sind die Kosten für Haushaltsenergie (zum Beispiel Strom für Beleuchtung oder zum Kochen) Bestandteil des Regelbedarfs. Auch Nachzahlungen müssen Sie im Regelfall aus dem Regelbedarf bezahlen.

Sollten bei Ihnen aufgrund hoher Abschläge oder Nachzahlungsforderungen Stromschulden entstanden sein, können Sie beim Jobcenter ausnahmsweise eine Kostenübernahme beantragen. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, kann Ihnen im Einzelfall ein entsprechendes Darlehen gewährt werden. Bezahlen Sie die Schulden nicht, kann es zur Sperrung der Stromversorgung und zusätzlichen Kosten kommen. Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit dem Jobcenter in Verbindung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie in derartigen Situationen zu den gesetzlichen Möglichkeiten.

Hilfe bei hohen Energiekosten

Das kostenlose Beratungsangebot „Stromspar-Check" bietet Menschen mit geringem Einkommen schnelle und nachhaltige Hilfe bei steigenden Energiekosten. Dabei können Sie sich zuhause zu konkreten Energiespar-Möglichkeiten beraten lassen und erhalten gratis Energiesparartikel.

Haben Sie Interesse an einem Stromspar-Check?

Dann wenden Sie sich bitte an:

Fördergesellschaft für berufliche Bildung Plauen-Vogtland e.V.

Dobenaustraße 80
08523 Plauen

  1. Flyer Stromspar-Check


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