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Neue Regelungen zum Bürgergeld ab Juli 2023

Am 1. Juli 2023 tritt der zweite Schritt der Bürgergeld-Reform in Kraft. Für Sie bedeutet das: Mehr Geld und zusätzliche Weiterbildungschancen.

Die neuen Regelungen im Überblick:

  • Kooperationsplan ersetzt schrittweise die Eingliederungsvereinbarung
  • Einführung des Schlichtungsverfahrens zum Kooperationsplan
  • Neue Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung 
  • Einführung von Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie und Bürgergeldbonus
  • Neues Angebot für ganzheitliche Betreuung (Coaching)
  • Höhere Freibeträge für Erwerbstätige, Schüler, Studierende und Auszubildende
  • Schülerinnen und Schülern dürfen Einkommen aus Ferienjobs vollständig behalten 
  • Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet

Seit Januar 2023 gelten bereits folgende Regelungen:

  • Einführung Bürgergeld und Erhöhung der Regelsätze
  • Abschaffung des Vermittlungsvorrangs
  • Einjährige Karenzzeit bei Vermögen und höhere Vermögensfreibeträge 
  • Einjährige Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft
  • Verzicht auf Rückforderungen bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro 
  • Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes
  • Leistungsminderungen werden wieder geprüft
  • Altersrente muss nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen werden

Wichtige Informationen zu den Änderungen finden Sie auch auf unserer Seite Was ist neu? Informationen zum Bürgergeld.

28.06.2023 
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