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Datum: 02.04.2024

Bürgergeldbonus wieder abgeschafft

Zum 01.07.2023 wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz ein monatlicher Bürgergeldbonus von 75 Euro eingeführt – für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielten. Mit Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes am 28. März 2024 wird die Förderung mit dem Bürgergeldbonus nach § 16j SGB II wieder abgeschafft.

Damit sind ab diesem Zeitpunkt keine Neuförderungen mit Bürgergeldbonus mehr möglich. Teilnehmende, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine mit dem Bürgergeldbonus förderfähige Maßnahme angetreten haben, erhalten den Bonus unverändert bis zum Austritt aus oder dem Abschluss der Maßnahme.

Die finanziellen Anreize für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie bleiben erhalten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unsere Seite Weiterbildung.

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