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Datum: 01.12.2023

Anzeige der Arbeitsunfähigkeit von Bürgergeldbeziehenden auch 2024 weiter in Papierform erforderlich

Kundinnen und Kunden des Jobcenters müssen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Jobcenter nachweisen. Die als „Krankenschein“ bekannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss von den Bürgergeldbeziehenden auch im Jahr 2024 weiterhin in Papierform im Jobcenter Vogtland eingereicht werden.

Die ab 2024 vorgesehene elektronische Übermittlung von Bescheinigungen über Zeiten der Arbeitsunfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen an die Bundesagentur für Arbeit gilt nur für Kunden und Kundinnen der Agentur für Arbeit, nicht aber für Kundinnen und Kunden des Jobcenters.

Die Bescheinigungen über Zeiten der Arbeitsunfähigkeit müssen durch die Erkrankten bei den behandelnden Arztinnen und Ärzten aktiv eingefordert werden. Auch der „Ausdruck für die Versicherten“ reicht, wenn die Diagnose entsprechend unkenntlich gemacht („geschwärzt“) wird.

Eine schnelle und sichere Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit an das Jobcenter ist durch die Nutzung der Online-Postfachnachrichten möglich. Das kann an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr erfolgen und spart zudem Porto beziehungsweise Wege und Zeit. Zugang zu allen digitalen Dienstleistungen besteht über www.vogtland-jobcenter.de/online.

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