Vorrangige Leistungen
Um über die Höhe des Bürgergeldes entscheiden zu können, muss das Jobcenter prüfen, ob Sie oder ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eventuell Ansprüche auf finanzielle Hilfen oder Unterstützung bei anderen Einrichtungen oder Trägern haben. Diese Leistungen sind vorrangig gegenüber dem Bürgergeld zu beantragen. Durch vorrangige Leistungen können Sie Ihre Hilfebedürftigkeit verringern oder sogar vermeiden.
Wenn Sie Ansprüche auf vorrangige Leistungen haben, dann werden Sie vom Jobcenter aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, ist das Jobcenter berechtigt, den Antrag für Sie zu stellen.
Beispiele für vorrangige Leistungen:
- Arbeitslosengeld
- Wohngeld
- Kindergeld, Kinderzuschlag
- Unterhalt, Unterhaltsvorschuss für Kinder
- Mutterschaftsgeld, Elterngeld nach der Geburt eines Kindes
- Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG, Ausbildungsgeld, Berufsausbildungsbeihilfe)
- Krankengeld, Leistungen der medizinischen Rehabilitation
- Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente