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Wegweiser für Neukunden

Sie stellen zum ersten Mal einen Antrag auf Grundsicherungsgeld beim Jobcenter Vogtland? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Neuantrag, Ihren Ansprechpartnern und der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Vogtland. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Grundsicherungsgeld zu erhalten, erfahren Sie auf unserer Seite Voraussetzungen für Grundsicherungsgeld.

Grundsicherungsgeld beantragen – so geht`s


Neuantrag stellen über jobcenter.digital

Stellen Sie den Antrag auf Grundsicherungsgeld einfach online über jobcenter.digital. Dazu benötigen Sie ein Online-Benutzerkonto. Alles Wichtige zur Anmeldung oder Registrierung finden Sie auf unserer Seite Digitale Services. Bitte beachten Sie, dass der digitale Neuantrag aus zwei Schritten besteht (Antrag stellen und Antrag ausfüllen). 


Termin zur Identitätsprüfung wahrnehmen

Mit dem Antrag auf Grundsicherungsgeld ist Ihre Identität zu prüfen. Dazu erhalten Sie einen Termin vom Jobcenter. Bitte kommen Sie persönlich zu diesem Termin und bringen Sie ein gültiges Identitätsdokument mit (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel – soweit der Aufenthaltstitel ein Ausweisersatz ist – oder ein sonstiges Ersatzdokument zur Prüfung der Identität). 


Termin zum Beratungsgespräch wahrnehmen

Das Jobcenter unterstützt Sie auf dem Weg in Arbeit oder Ausbildung. Das erste Beratungsgespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner dient dazu, Ihre persönliche und berufliche Situation kennenzulernen. Gemeinsam wird ein Kooperationsplan erstellt, der das Ziel und die weitere Zusammenarbeit festhält.  


Bearbeitung des Antrags durch das Jobcenter

Ihr Antrag auf Grundsicherungsgeld kann erst bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorliegen. Damit Rückfragen zu Ihrem Antrag ohne großen Zeitverzug geklärt werden können, stimmen Sie bitte der Online-Kommunikation in Ihrem Benutzerkonto zu. So werden Ihnen auch Bescheide online zur Verfügung gestellt. Die Zustimmung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.


Bescheid zum Grundsicherungsgeld erhalten

Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie mit dem Bescheid. Darin steht, dass Leistungen bewilligt oder abgelehnt werden und wie hoch Ihr Anspruch auf Grundsicherungsgeld im Fall einer Bewilligung ist. Bitte beachten Sie, dass das Grundsicherungsgeld nur zeitlich befristet gewährt wird. Stellen Sie bei Bedarf rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) über jobcenter.digital oder die Jobcenter-App.

Wichtige Informationen

Checkliste zum Antrag auf Grundsicherungsgeld

Diese Nachweise müssen Sie einreichen oder vorlegen

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung oder Ausweisersatz)
  • Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung und Pass (wenn vorhanden)
  • Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (wenn vorhanden)
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde bei Kindern ohne eigenen Ausweis
  • Nachweis über eine Bankverbindung
  • Steuer-ID und Rentenversicherungsnummer
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag und das letzte Mietänderungsschreiben (zum Beispiel bei Mieterhöhung)
  • Einkommensnachweise (zum Beispiel Lohnbescheinigungen)
  • Vermögensnachweise (zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Nachweise über Guthaben auf Sparbüchern)
  • Nachweise über Kindergeld und Unterhalt

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf unserer Seite Grundsicherungsgeld beantragen. Sollten Sie Unterstützung benötigen, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Anlaufstellen im Jobcenter

Eingangszone (Info-Punkt)

Die Eingangszone ist der zentrale Anlaufpunkt für Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Sie vergibt Termine, beantwortet einfache Fragen und hilft in Notlagen. Zudem prüft die Eigangszone die Identität bei Neuanträgen und unterstützt bei digitalen Services.

Bereich Leistung

Der Leistungsbereich im Jobcenter ist für die finanzielle Absicherung von Grundsicherungsgeld-Empfängern zuständig. Er prüft und bearbeitet Anträge, berechnet Leistungen und erstellt Bescheide. Auch die Beratung von Kundinnen und Kunden in Leistungsfragen gehört zu seinen Aufgaben. 

Bereich Beratung und Vermittlung

Hier werden Kundinnen und Kunden des Jobcenters auf Ihrem Weg in Arbeit oder Ausbildung individuell begleitet. Eine persönliche Ansprechpartnerin oder ein persönlicher Ansprechpartner berät und unterstützt bei der Stellensuche, Bewerbung oder beruflichen Weiterbildung. 

Fallmanagement

Das Fallmanagement hilft Kundinnen und Kunden mit komplexen Problemen wie Schulden, Sucht, Wohnungslosigkeit oder familiären Schwierigkeiten. Es bietet eine intensive, ganzheitliche Betreuung an und arbeitet eng mit anderen Stellen zusammen.

Gemeinsamer Arbeitgeberservice

Der Arbeitgeberservice unterstützt Unternehmen bei der Mitarbeitersuche. Er vermittelt geeignete Bewerberinnen und Bewerber und berät Unternehmen zu Themen wie dem Arbeitsmarkt, der Personalplanung, Qualifizierung oder Inklusion.

Hinweise zur Zusammenarbeit

Einladungen, Termine und Vorsprachen

  • Bitte bringen Sie zu jeder Vorsprache im Jobcenter Ihre gültigen Ausweispapiere mit.
  • Erscheinen Sie pünktlich zu Terminen und nehmen Sie im Wartebereich des Jobcenters Platz. Sie werden aufgerufen.
  • Teilen Sie uns bitte vorab mit, wenn Sie nicht namentlich aufgerufen werden wollen. Gerne berücksichtigen wir Ihren Wunsch.
  • Informieren Sie uns rechtzeitig, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können oder verlegen müssen. 
  • Haben Sie eine Einladung vom Jobcenter erhalten, müssen Sie Terminabsagen begründen und neitnah einen Nachweis dazu einreichen. 
  • Bringen Sie eine Person Ihres Vertrauens zum Übersetzen mit, falls Sie die deutsche Sprache nicht verstehen. 

Nachweise, Unterlagen und Veränderungen

  • Alle Angaben in Anträgen und Mitteilungen müssen vollständig, korrekt und durch Nachweise belegt sein.
  • Teilen Sie dem Jobcenter Änderungen in Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen unverzüglich mit.
  • Reichen Sie Unterlagen und Nachweise nur in Kopie ein und geben Sie immer Ihre Kundennummer oder die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft an. 
  • Übermittlen Sie Unterlagen über jobcenter.digital, postalisch oder über unseren Hausbriefkasten. Am Info-Punkt im Jobcenter werden keine Unterlagen entgegen genommen.
  • Senden Sie uns keine E-Mails, da hierbei der Schutz Ihrer persönlichen Daten nicht gewährleistet werden kann. Nutzen Sie stattdessen die "Postfachnachricht" in Ihrem Online-Benutzerkonto.

Erreichbarkeit

  • Sie können sich online oder im Rahmen unsere Servicezeiten telefonisch und persönlich an uns wenden. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Kontakt.
  • Nutzen Sie für Ihren Anruf unter 03741 23 2600 gerne auch unsere Servicezeiten am Nachmittag. So können wir Ihnen eine optimale Erreichbarkeit gewährleisten. 
  • Ein Anruf des Jobcenter bei Ihnen erfolgt oftmals mit der Nummer 0800 45555 04. Bitte nutzen Sie diese Nummer nicht für einen Rückruf.  
  • Stellen Sie sicher, dass wir Sie an Werktagen erreichen können. Wenn Sie vorübergehend nicht erreichbar sein werden, müssen Sie das mit dem Jobcenter vorher abstimmen.

Mitwirkung und Leistungsminderungen

  • Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten, sind Sie verpflichtet, aktiv mitzuwirken. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie Termine im Jobcenter wahrnehmen oder sich um Arbeit bemühen. Kommen Sie Ihren Pflichten nicht nach, können Ihre finanziellen Leistungen gekürzt werden.
  • Für Meldeversäumnisse gilt: Nach einem einmalig verpassten Termin erfolgt noch keine Leistungsminderung. Ab dem zweiten grundlos verpassten Termin wird Ihr Regelbedarf für einen Monat um 30 Prozent gemindert. Wenn Sie ohne Grund drei aufeinanderfolgende Termine nicht wahrnehmen, kann Ihr Leistungsanspruch vollständig entfallen.
  • Für Pflichtverletzungen gilt: Wenn Sie ohne wichtigen Grund gegen Pflichten verstoßen (zum Beispiel eine zumutbare Arbeit ablehnen), wird Ihr Regelbedarf für drei Monate um 30 Prozent gemindert.
  • Eine Minderung erfolgt nicht, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten nachweisen oder die Minderung eine außergewöhnliche Härte für Sie darstellt.

Mehr Informationen zu den Pflichten, die Sie haben, wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten finden Sie unter: Bundesagentur für Arbeit: Pflichten verstehen und beachten

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