Persönliche Beratung
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in die Arbeitswelt und unterstützen Sie dabei bestmöglich. Von Anfang an steht Ihnen eine persönliche Ansprechpartnerin oder ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite.
Das bieten wir Ihnen:
- Persönliche und individuelle Beratung
- Unterstützung und Förderung bei der Suche und Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung
- Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
- Hilfe in schwierigen Lebenslagen
Beratungsgespräch
Im ersten, persönlichen Gespräch machen wir uns ein Bild über Ihre individuelle Situation, Ihre Kenntnisse, Stärken und Wünsche. Wir überlegen, welche beruflichen Möglichkeiten Sie haben und nehmen dabei auch Alternativen in den Blick. Zudem klären wir, ob es Probleme gibt, die Ihre Arbeitssuche erschweren. Dann legen wir gemeinsam das Ziel fest und besprechen, wie Sie dieses erreichen können. Wenn Sie Hilfe benötigen, erarbeiten wir mit Ihnen Lösungen, um Lücken zu schließen und Probleme zu beseitigen. Die einzelnen Schritte, die auf Ihrem Weg zu gehen sind, halten wir gemeinsam in einem Kooperationsplan fest.
Um das erste Gespräch mit Ihnen optimal vorbereiten zu können, füllen Sie bitte das Arbeitsmarktprofil aus. Dazu steht Ihnen unser eService Arbeitsmarktprofil ausfüllen zur Verfügung.
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Videoberatung Wir bieten Ihnen neben der persönlichen Beratung auch individuelle Videotermine an. Mit diesem Service haben Sie die Möglichkeit, persönliche Termine mit dem Jobcenter per Video durchzuführen. Wenn Sie Interesse an einer Videoberatung haben, sprechen Sie uns bitte an. Mehr Informationen zur Videoberatung finden Sie auch in unserem Flyer Mein Videotermin. |
Kooperationsplan
Gemeinsam mit Ihren erstellen wir einen Kooperationsplan. Er ist die Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und dient als „roter Faden“ auf Ihrem Weg in Arbeit oder Ausbildung. Der Kooperationsplan enthält das gemeinsam gesetzte Ziel, die dafür notwendigen Schritte sowie ein persönliches Angebot zur Beratung, Unterstützung oder Vermittlung.
In den folgenden Beratungsgesprächen wird die Umsetzung der festgelegten Schritte nachgehalten und der Kooperationsplan individuell mit Ihnen angepasst. Wenn Sie die Vereinbarungen aus dem Kooperationsplan nicht einhalten, muss das Jobcenter Sie unmittelbar per Verwaltungsakt zur Mitwirkung verpflichten.