Vermögensprüfung für alle Weiterbewilligungsanträge mit Beginn ab 1. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 wird das bisherige Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Aufgrund der neuen Regelungen ist für alle Weiterbewilligungsanträge mit Beginn ab 1. Juli 2026 eine Prüfung der Vermögensverhältnisse der gesamten Bedarfsgemeinschaft erforderlich.
Bitte füllen Sie daher die Anlage zur Selbstauskunft über das Vermögen (Anlage VM) vollständig aus und reichen diese mit Ihrem Weiterbewilligungsantrag ab 01.07.2026 im Jobcenter Vogtland ein. Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn wenn alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorliegen. Kundinnen und Kunden, die den Weiterbewilligungsantrag über jobcenter.digital stellen, werden über die Online-Antragsstrecke auf die Notwendigkeit der Anlage VM hingewiesen.
Neue Regelungen beim Vermögen
Die Karenzzeit für die Berücksichtigung von Vermögen wird abgeschafft. Auch die Freibeträge für das Vermögen werden neu geregelt. Die Höhe des Schonvermögens richtet sich künftig nach dem Lebensalter:
- bis 30 Jahre: 5.000 Euro,
- bis 40 Jahre: 10.000 Euro,
- bis 50 Jahre: 12.500 Euro und
- über 50 Jahre: 20.000 Euro.
Wer Vermögen oberhalb der Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen. Die Prüfung erfolgt zu Beginn des Leistungsbezuges.
Die gesetzlichen Grundlagen und Hintergründe zur neuen Grundsicherung (13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.