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Langzeitarbeitslosigkeit

Wenn Sie bereits länger als ein Jahr arbeitslos sind, können wir Sie zusätzlich mit besonderen Förderungen unterstützen. Unser Ziel ist dabei, Ihnen die dauerhafte Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Bitte wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Vogtland. Wir beraten Sie zu vorhandenen Angeboten und klären gemeinsam, welche Leistungen für Sie infrage kommen.

Mögliche Förderungen

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Die Förderung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes unterstützt gleichzeitig Sie und Ihren neuen Arbeitgeber. Wenn Sie seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, kann ein Arbeitgeber für Ihre Einstellung zwei Jahre lang einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Ihnen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis für mindestens zwei Jahre anbietet und die Förderung beantragt, bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben. 

Damit der Neustart ins Arbeitsleben gelingt, erhalten Sie während des gesamten Förderzeitraums eine umfassende Betreuung (Coaching). Dabei steht Ihnen eine Expertin oder ein Experte zur Seite und unterstützt Sie bei Problemen oder der Organisation des Alltags. Auch Weiterbildungen, die Sie benötigen, können durch das Jobcenter teilweise oder ganz gefördert werden.

Rechtliche Grundlage: § 16e Sozialgesetzbuch II

Weitere Informationen

Bundesagentur für Arbeit: Unterstützung bei langer Arbeitslosigkeit

Teilhabe am Arbeitsmarkt

Die Förderung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes unterstützt gleichzeitig Sie und Ihren neuen Arbeitgeber. Wenn Sie über 25 Jahre alt sind, seit mindestens 6 Jahren nicht oder nur kurz gearbeitet und in dieser Zeit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezogen haben, kann ein Arbeitgeber für Ihre Einstellung einen Lohnkostenzuschuss für die Dauer von bis zu fünf Jahren erhalten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Ihnen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis anbietet und die Förderung beantragt, bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben. 

Damit der Neustart ins Arbeitsleben gelingt, erhalten Sie während des gesamten Förderzeitraums eine umfassende Betreuung (Coaching). Dabei steht Ihnen eine Expertin oder ein Experte zur Seite und unterstützt Sie bei Problemen oder der Organisation des Alltags. Auch Weiterbildungen, die Sie benötigen, können durch das Jobcenter in bestimmter Höhe gefördert werden.

Rechtliche Grundlage: § 16i Sozialgesetzbuch II

Weitere Informationen

Bundesagentur für Arbeit: Unterstützung bei langer Arbeitslosigkeit

Arbeitsgelegenheiten

Durch eine Arbeitsgelegenheit können Sie berufliche Erfahrungen sammeln, neue Kenntnisse erwerben und sich wieder an das Arbeitsleben gewöhnen. Sie arbeiten dabei Sie zeitlich befristet bei einem geeigneten Träger zum Beispiel in der Grünanlagenpflege, in Werkstätten oder in sozialen Einrichtungen. Während der Teilnahme erhalten Sie eine Mehraufwandsentschädigung, die nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Arbeitsgelegenheiten dienen dem Erhalt oder dem Widererlangen Ihrer Beschäftigungsfähigkeit. Sie können an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen, wenn eine Arbeitsaufnahme in absehbarer Zeit nicht möglich ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Sie Interesse an einer Arbeitsgelegenheit haben, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter.

Rechtliche Grundlage: § 16d Sozialgesetzbuch II

Weitere Informationen

Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsgelegenheit

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