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Fragen und Antworten

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Klicken Sie einfach auf die entsprechende Frage, um die Antwort lesen zu können.

Allgemeines

Wie kann ich einen Termin im Jobcenter vereinbaren?

Um einen Termin im Jobcenter Vogtland zu vereinbaren, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Buchen Sie einen Termin online oder rufen Sie unsere Service-Hotline unter 03741 23 2600 oder 03741 23 2700 an. Über jobcenter.digital können Sie uns auch eine Postfachnachricht mit einer Terminanfrage senden. Außerdem können Sie sich postalisch oder persönlich an uns wenden. Wie Sie uns erreichen, erfahren Sie auf unserer Seite Kontakt.

Muss ich Termine im Jobcenter wahrnehmen?

Ab dem Tag der Antragstellung sind Sie verpflichtet, sich beim Jobcenter persönlich zu melden, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Haben Sie eine Einladung vom Jobcenter erhalten, müssen Sie zum darin genannten Termin erscheinen.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können oder verlegen müssen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Begründen Sie Ihre Terminabsage und reichen Sie zeitnah einen Nachweis ein (zum Beispiel eine Krankschreibung). Bitte beachten Sie, dass es bei Terminabsagen ohne wichtigen Grund zu einer Kürzung Ihrer finanziellen Leistungen kommen kann. 

Muss ich das Jobcenter informieren, wenn ich wegfahren oder verreisen möchte?

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, müssen Sie an Werktagen für uns erreichbar sein. Möchten Sie verreisen oder verlassen Sie Ihren Wohnort vorübergehend aus einem anderen Grund, müssen Sie dies vorher mit dem Jobcenter abstimmen.

Beantragen Sie unsere Zustimmung rechtzeitig, das heißt fünf Werktage vor der geplanten Abwesenheit. Pro Kalenderjahr dürfen sie höchstens 3 Wochen nicht erreichbar sein. Haben Sie einen wichtigen Grund für Ihre Abwesenheit, wie zum Beispiel eine ärztlich verordnete Rehabilitation, kann die Zustimmung auch für einen längeren Zeitraum erteilt werden. 

Sollten Sie ohne Zustimmung des Jobcenters nicht erreichbar sind, kann Ihr Anspruch auf Bürgergeld entfallen und Ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung endet. Sprechen Sie Ihre Abwesenheit daher rechtzeitig mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter ab. Über Jobcenter.digital können Sie die Zustimmung zur Nichterreichbarkeit online anfragen

Welche Änderungen muss ich dem Jobcenter mitteilen?

Bitte teilen Sie dem Jobcenter unverzüglich jede Änderung in Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen mit, die Auswirkungen auf den Leistungsanspruch haben können. Nur so kann das Jobcenter Ihre Leistung in korrekter Höhe feststellen und vermeiden, dass zu wenig oder zu viel gezahlt wird. Teilen Sie uns mit, wenn Sie zum Beispiel

  • Änderungen bei Einkommen oder Einnahmen haben,
  • eine Ausbildung, ein Studium oder eine Beschäftigung aufnehmen,
  • eine neue Bankverbindung haben,
  • umziehen wollen oder eine Person bei Ihnen einzieht oder auszieht,
  • nicht erreichbar sind, zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt.

Über jobcenter.digital können Sie Veränderungen online mitteilen. Möchten Sie Ihre Veränderung schriftlich mitteilen, verwenden Sie bitte das Formular Veränderungsmitteilung (VÄM).

Wie kann ich Unterlagen und Nachweise im Jobcenter einreichen?

Unterlagen und Nachweise können Sie uns schnell und sicher über unseren Online-Dienst jobcenter.digital übermitteln. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Digitale Services. Bitte nutzen Sie keine E-Mails, da hierbei der Schutz Ihrer persönlichen Daten nicht gewährleistet werden kann. Sie können Ihre Unterlagen auch per Post zu uns schicken oder den Hausbriefkasten der jeweiligen Dienststelle nutzen. Bitte beachten Sie, dass am Info-Punkt im Jobcenter keine Unterlagen entgegen genommen werden.

Bitte reichen Sie Unterlagen und Nachweise nur in Kopie ein. Unterlagen, die Sie in Papierform im Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach acht Wochen vernichtet. Geben Sie immer (wenn vorhanden) Ihre persönliche Kundennummer oder die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft an.

Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?

Sollten Sie mit einer Entscheidung des Jobcenters Vogtland nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid informiert darüber. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form (zum Beispiel Widerspruch online einlegen) oder zur Niederschrift im Jobcenter einzureichen.

In unserer Rechtsbehelfsstelle wird die Entscheidung in sachlicher und rechtlicher Hinsicht nochmals überprüft und abschließend über Ihren Widerspruch entschieden. Alle wichtigen Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie auf unserer Seite Recht und Widerspruch.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Der Begriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Bezug von Bürgergeld eine wichtige Rolle. Eine Bedarfsgemeinschaft kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, wobei mindestens eine Person erwerbsfähig sein muss. Leben mehrere Personen im gleichen Haushalt und wirtschaften gemeinsam, werden sie in der Regel alle zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft behandelt. Eine ausführliche Begriffserklärung finden Sie im Lexikon der Bundesagentur für Arbeit.

Was sind Leistungsminderungen?

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, haben Sie Rechte und Pflichten. Kommen Sie Ihren Pflichten nicht nach, können Ihre finanziellen Leistungen gekürzt werden. Eine Minderung erfolgt nicht, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten nachweisen oder die Minderung eine außergewöhnliche Härte für Sie darstellt.

Höhe und Dauer der Leistungsminderungen

Kommen Sie einer Einladung des Jobcenters nicht nach, beträgt die Minderung 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfes und dauert einen Monat. Kommen Sie einer anderen Pflicht nicht nach, zum Beispiel der Verpflichtung eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, beträgt die Minderung

  • bei einer ersten Pflichtverletzung für einen Monat 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs,
  • bei einer zweiten Pflichtverletzung für zwei Monate 20 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs,
  • ab der dritten Pflichtverletzung für drei Monate 30 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs.

Mehr zu den Leistungsminderungen erfahren Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit

Ich bin schwanger. Wie unterstützt mich das Jobcenter?

Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig über Ihre Schwangerschaft und teilen Sie uns den voraussichtlichen Entbindungstermin mit. Legen Sie dazu Ihren Mutterpass im Jobcenter vor. Wenn Sie schwanger sind, können Sie zusätzliche Leistungen erhalten:

  • Mehrbedarf für werdende Mütter (nach Vorlage des Mutterpasses)
    Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. 

  • Einmalige Leistungen (nur auf Antrag)
    Sie können einen Antrag auf Leistungen für Schwangerschaftsbekleidung sowie eine Baby-Erstausstattung stellen. Zur Erstausstattung gehören zum Beispiel Babybekleidung, Kinderwagen oder Wickelauflage. 

In der Regel laden wir Sie noch während der Schwangerschaft zu einem Beratungstermin ins Jobcenter ein. Hier erhalten Sie wichtige Informationen rund um die Themen Elternzeit, Kinderbetreuung und beruflicher Wiedereinstieg.

Nach der Geburt zu erledigen

Bitte reichen Sie nach Erhalt eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes und gegebenfalls die Vaterschaftsanerkennung im Jobcenter ein. Ihr Kind wird dann bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt. Informieren Sie uns zudem über die Dauer der geplanten Elternzeit. Gerne stehen wir Ihnen während der Elternzeit beratend zur Seite und unterstützen Sie beim beruflichen Wiedereinstieg. Nutzen Sie auch die Angebote unserer Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA).

Folgende Leistungen müssen Sie nach der Geburt beantragen:

Auf unserer Seite Hilfsangebote anderer Stellen finden Sie zudem Beratungs-und Unterstützungsangebote rund um die Themen Schwangerschaft und Familie.

Ich benötige Unterstützung bei Behördengängen. Wer hilft mir?

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) eigenständig regeln können, kann eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer Sie unterstützen. Eine rechtliche Betreuung hilft Ihnen zum Beispiel

  • bei der Regelung Ihrer finanziellen Angelegenheiten,
  • beim Umgang mit Behörden oder 
  • bei der Gesundheitsfürsorge.  

Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird auf Antrag durch das Amtsgericht bestellt und unterstützt oder vertritt Sie in einem genau festgelegten Umfang. Wie Sie eine rechtliche Betreuung einrichten können, erfahren Sie auf der Website des Landratsamtes Vogtlandkreis.  

Wichtiger Hinweis

Bitte informieren Sie uns sofort, wenn Sie rechtlich betreut werden. Außerdem benötigen wir einen Nachweis über die Betreuung (Betreuerausweis). So wissen wir, mit wem wir über Ihre persönlichen Informationen sprechen dürfen und können Anträge von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer entgegennehmen.

Digitale Services

Was ist jobcenter.digital?

Unser Dienst jobcenter.digital ist ein Online-Angebot für Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Über jobcenter.digital können Sie viele Ihrer Jobcenter-Angelegenheiten jederzeit online erledigen. Buchen Sie Termine online oder stellen Sie hier erstmals Ihren Antrag auf Bürgergeld. Im angemeldeten Bereich finden Sie außerdem den Postfachservice mit verschiedenen Funktionen. Sie können auch Veränderungen mitteilen, den Weiterbewilligungsantrag stellen und weitere Anliegen per Klick erledigen. Das Online-Angebot von jobcenter.digital wird stetig weiterentwickelt.

Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Digitale Services sowie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

  1. jobcenter.digital - das Wichtigste in Kürze

Welche Vorteile hat jobcenter.digital?

Die Nutzung von jobcenter.digital hat viele Vorteile für Sie:

  • Angelegenheiten ortsunabhängig und rund um die Uhr erledigen
  • Schnelle, direkte und datenschutzkonforme Kommunikation mit dem Jobcenter
  • Anträge und Formulare online ausfüllen und elektronisch verschicken
  • Unterstützung bei der Eingabe Ihrer Daten durch Hilfetexte und Hinweise
  • Einfacher Upload und Versand von Dokumenten und Nachweisen
  • Sendebestätigung bei der Übermittlung Ihrer Daten oder Nachrichten
  • Hohe Datensicherheit durch passwortgesütztes Benutzerkonto
  • Ersparnis von Zeit, sowie Versand- oder Fahrtkosten
  • Informationen rund um das Thema Bürgergeld

Auf unserer Seite Digitale Services erfahren Sie mehr zu unserem Online-Angebot. 

Wie kann ich mich bei jobcenter.digital anmelden?

Um das Online-Angebot von jobcenter.digital in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihrem Benutzername und Ihrem Passwort anmelden. Die Zugangsdaten haben Sie bei der Antragstellung im Jobcenter erhalten. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit haben, können Sie Ihre dafür bestehenden Zugangsdaten auch für jobcenter.digital verwenden.

Anmeldung jobcenter.digital

Sie haben noch keine Zugangsdaten?

Dann erhalten Sie diese direkt im Jobcenter. Bitte sprechen Sie uns an und bringen entweder Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit. Alternativ können Sie auch die Online-Registrierung nutzen. Sollten Sie Hilfe bei der Anmeldung oder Registrierung benötigen, dann wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline unter 03741 23 2700.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Digitale Services

Bürgergeld

Wie kann ich Bürgergeld beantragen?

Über jobcenter.digital können Sie Bürgergeld online beantragen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Digitale Services. Sie können den Antrag auf Bürgergeld auch zunächst formlos stellen, zum Beispiel persönlich, telefonisch oder schriftlich. Anschließend benötigen wir von Ihnen verschiedene Informationen. Füllen Sie dazu die Antragsformulare zum Bürgergeld vollständig aus und reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen und Nachweisen persönlich oder in schriftlicher Form im Jobcenter ein. 

Die Antragsformulare zum Ausdrucken finden Sie auf unserer Seite Downloads. Sie erhalten die Vordrucke auch vor Ort im Jobcenter.

Wann erhalte ich mein Bürgergeld?

Sobald Ihr Antrag bewilligt ist, werden Ihre Leistungen immer monatlich im Voraus an Sie ausgezahlt. Ihr Bürgergeld erhalten Sie in der Regel am ersten Werktag eines Monats auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. 

Wie lange kann ich Bürgergeld beziehen?

Bürgergeld erhalten Sie normalerweise für zwölf Monate. In bestimmten Fällen wird Bürgergeld nur für sechs Monate gewährt, zum Beispiel wenn Ihr Einkommen schwankt oder Sie selbstständig tätig sind. Endet Ihr Bewilligungszeitraum, können Sie bei Bedarf einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) beim Jobcenter stellen.

Bekomme ich weniger Bürgergeld, wenn ich etwas dazuverdiene?

Wenn Sie arbeiten und Einkommen erzielen, wird dieses grundsätzlich auf Ihr Bürgergeld angerechnet. Freibeträge sorgen aber dafür, dass Sie am Ende mehr Geld zur Verfügung haben als ohne Erwerbseinkommen. So werden zum Beispiel die ersten 100 Euro aus Ihrem Einkommen nicht angerechnet. Mit steigendem Erwerbseinkommen steigen auch Ihre persönlichen Freibeträge. Mehr über die Freibeträge erfahren Sie im Merkblatt: Bürgergeld » Kapitel 9.2.

Bin ich krankenversichert, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Während des Bezugs von Bürgergeld sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung pflichtversichert und das Jobcenter zahlt die monatlichen Beiträge an Ihre Krankenkasse. Das gilt jedoch nicht, wenn die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht. Wenn Sie privat krankenversichert sind, kann Ihnen das Jobcenter auf Antrag einen Zuschuss zu Ihren Versicherungsbeiträgen zahlen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt: Bürgergeld » Kapitel 11.

Kann ich Bürgergeld erhalten, wenn ich selbständig bin?

Wenn Sie eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben und Ihre Einkünfte (noch) nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen, können Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Eine Aufgabe der Selbständigkeit ist für den Bezug von Bürgergeld nicht erforderlich. 

Übernimmt das Jobcenter meine Betriebskostennachzahlung?

Bitte legen Sie dem Jobcenter die jährliche Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung nach Erhalt vor. Sollten Forderungen bestehen, wird geprüft, ob diese durch das Jobcenter übernommen werden können. Wenn Sie ein Guthaben aus Ihrer Betriebskostenabrechnung erhalten, dann müssen Sie dies dem Jobcenter mitteilen. In der Regel werden Gutschriften mit Ihrem Bürgergeld im folgenden Monat verrechnet.

Werden Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit auf das Bürgergeld angerechnet?

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Übungsleiterinnen und Übungsleiter werden bis 250 Euro monatlich nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Demzufolge bleiben Aufwandsentschädigungen bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 3.000 Euro als Einkommen unberücksichtigt.

Wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, müssen Sie dies dem Jobcenter Vogtland umgehend mitteilen. Bitte reichen Sie dazu eine Veränderungsmitteilung (VÄM) und die Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse (Anlage EK) mit Nachweisen zur konkreten Tätigkeit und Höhe der Aufwandsentschädigung im Jobcenter ein. Über jobcenter.digital können Sie dies schnell und sicher online erledigen.

Beratung und Unterstützung

Wo finde ich aktuelle Arbeitsstellen?

Für Ihre Suche nach Arbeit können Sie zum Beispiel die nachfolgenden Jobportale im Internet nutzen. Suchen Sie aber auch auf anderen Kanälen nach offenen Stellen. Umso größer sind Ihre Chancen, ein passendes Jobangebot zu finden.

  • Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit
    Die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit ist das Stellenportal mit den meisten Stellenangeboten deutschlandweit. Mit vielen Filter- und Sortierfunktionen können Sie Ihre Jobsuche gezielt auf Ihre Bedürfnisse anpassen. 

  • Fachkräfteportal vogtlandjob.de
    Das Fachkräfte-Portal „Vogtlandjob" ermöglicht Ihnen einen Zugang zu regionalen Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Dienstleistungswirtschaft und bietet attraktive Jobs und Ausbildungsstellen an.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite Jobsuche.

Wie unterstützt mich das Jobcenter bei der Arbeitssuche? 

Wir haben viele Möglichkeiten, um Sie bei der Arbeitssuche zu unterstützen. Das Jobcenter kann zum Beispiel Ausgaben erstatten, die mit der Suche oder Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung verbunden sind. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter. 

Im Beratungsgespräch klären wir gemeinsam, welche Kosten erstattet werden können. Bitte beachten Sie, dass die Förderung im Voraus beantragt werden muss, also bevor Ihnen Kosten entstehen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite Unterstützung der Arbeitsaufnahme.

Ich werde eine Arbeit/Ausbildung aufnehmen. Was ist zu beachten?

Bitte informieren Sie das Jobcenter so schnell wie möglich, wenn Sie eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen. Rufen Sie unsere Service-Hotline unter 03741 23 2600 oder 03741 23 2700 an oder nutzen Sie unser Online-Angebot. Über jobcenter.digital können Sie uns eine Postfachnachricht schicken oder die Veränderung online mitteilen. Wie Sie uns außerdem erreichen, erfahren Sie auf unserer Seite Kontakt.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter.

Was ist ein Kooperationsplan?

Gemeinsam mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner erstellen Sie einen rechtlich unverbindlich Kooperationsplan. Darin wird das gemeinsam gesetzte Ziel festgehalten und der Weg beschrieben, wie Sie dieses erreichen: Was unternehmen Sie als nächstes und wie unterstützt Sie das Jobcenter dabei? Die Absprachen werden in den nächsten Beratungsgesprächen nachgehalten und der Kooperationsplan individuell mit Ihnen angepasst. 

Bei Bedarf kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vermitteln. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Persönliche Beratung


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