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Berufspsychologischer Service

Übertragen werden diejenigen Aufgaben des Jobcenters, die im Rahmen der Beratung und Vermittlung von Kundinnen und Kunden die Einschaltung eines psychologischen Fachdienstes (Berufspsychologischer Service) erfordern.

Übertragen werden insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • die Befugnis, die Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service im Auftrag des Jobcenters durchzuführen, einschließlich des computergestützten Testverfahrens MYSKILLS
  • die Befugnis, im Namen des Jobcenters verbindlich Termine zur Durchführung der Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service und die Einladung mit der von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber des Jobcenters ausgewählten Rechtsfolgenbelehrung zu versehen. 
  • die Befugnis, alle für die Durchführung der Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service erforderlichen Erklärungen (z.B. Einverständnis mit der Dienstleistung und der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten/Einholung von Informationen bei anderen Stellen, Schweigepflichtentbindungserklärungen) im Auftrag des Jobcenters einzuholen.
  • die Befugnis, die im Rahmen der Beauftragung erforderlichen Daten (s. vorgenannte Punkte) für die Länge der üblichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.
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