Kosten der Unterkunft
Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II setzen sich aus Regelbedarfen, Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Miete) werden in Höhe Ihrer tatsächlichen Aufwendungen übernommen, soweit diese angemessen sind. Welche Kosten dabei angemessen sind, richtet sich nach den Richtwerten des Vogtlandkreises zu den Bruttokaltmieten und Wohnflächen.
Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, dann gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (z. B. angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen).
Bitte beachten Sie:
Bevor Sie einen Vertrag über eine neue Wohnung abschließen, ist es notwendig, von dem für die neue Wohnung örtlich zuständigen Jobcenter eine Einverständniserklärung (Zusicherung) für die künftigen Aufwendungen einzuholen. Wenn sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Kosten der Unterkunft erhöhen, werden nur die bisherigen Kosten weiter erbracht.