Antragstellung
Um Leistungen nach dem SGB II zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag in dem Jobcenter stellen, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten bzw. gemeldet sind.
Sie können den Antrag formlos, also mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich stellen, um erst einmal keinen Anspruchsverlust zu riskieren. Jedoch müssen Sie auch bei der formlosen Antragstellung alle notwendigen Angaben machen, so dass Sie auf die Nutzung der Antragsvordrucke nicht verzichten sollten. Die erforderlichen Antragsvordrucke und Ausfüllhinweise finden Sie unter www.jobcenter.digital oder Sie erhalten diese bei der für Sie zuständigen Geschäftsstelle in der Eingangszone.
Bitte beachten Sie auch die Änderungen durch COVID-19. Der vereinfachte Antrag auf Arbeitslosengeld II kann auch online gestellt werden. Dafür klicken Sie bitte hier.
Sie beziehen bereits Leistungen nach dem SGB II und möchten einen Weiterbewilligungsantrag stelllen?
Für die weitere Gewährung von Arbeitslosengeld II muss zwingend ein Weiterbewilligungsantrag von Ihnen gestellt werden. Sie erhalten in der Regel ungefähr sechs Wochen vor dem Auslaufen des Bewilligungszeitraumes eine Beendigungsmitteilung mit den Unterlagen zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag. Sie können den Weiterbewilligungsantrag auch über www.jobcenter.digital stellen.
Weitere Informationen finden Sie hier: