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Datum: 24.02.2025

Zusätzliche Ausgabe von Dokumenten in Braille-Schrift

Blinde und sehbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch darauf, mit Behörden barrierefrei kommunizieren zu können (§ 10 Behindertengleichstellungsgesetz). Seit diesem Jahr hat die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit geschaffen, Kundinnen und Kunden, die auf Braille-Druck angewiesen sind, Schriftstücke auf Wunsch zusätzlich in Braille-Schrift bereit zu stellen. Als weitere Hilfe sind außerdem Großdrucke möglich. 

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie ein Dokument zusätzlich in Braille-Schrift oder als Großdruck erhalten möchten. Gerne stellen wir Ihnen den Druck auf Wunsch im Nachgang zu den postalisch in Schwarzschrift versandten Dokumenten zur Verfügung. 

Bei der Braille-Schrift handelt es sich um eine tastbare Blindenschrift, die 1825 von Louis Braille 1825 entwickelt wurde. Sie besteht aus Punktmustern, denen ein System von sechs Punkten zugrunde liegt. Wie die Braille-Schrift funktioniert, erfahren Sie zum Beispiel auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V..

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