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Weitere Verbesserungen beim Bürgergeld

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Gesetz zum Bürgergeld. Mit der zweiten Stufe der Bürgergeld-Reform treten ab 1. Juli 2023 wesentliche Verbesserungen im Bereich der Förderung und Unterstützung in Kraft:

  • Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan ersetzt. Der Plan enthält in verständlicher Sprache die Vereinbarungen, die Ihnen helfen sollen, eine Arbeit aufzunehmen oder an einer Qualifizierung teilzunehmen.
  • Ziel des neuen Gesetzes ist es, Ihnen individuelle Qualifizierungen zu ermöglichen, damit Sie wirklich langfristig den für Sie passenden Arbeitsplatz finden können. So werden etwa Kurse zum Thema Grundkompetenzen (zum Beispiel Computergrundlagen, Mathematik und Deutsch, auch als Vorbereitung für eine Umschulung) viel leichter zugänglich, die Sozialpädagogische Begleitung bei Weiterbildungen wird verbessert.
  • Sie erhalten mehr Zeit, um eine geförderte Berufsausbildung zu machen. Statt früher nur zwei Jahre, werden Sie bis zu drei Jahre lang eine Förderung vom Jobcenter erhalten können.
  • Um Sie zu unterstützen, wird es individuelle Coachings geben. Dabei können wir noch besser auf das eingehen, was Ihnen wirklich hilft.
  • Und das Ganze lohnt sich auch finanziell: Sie erhalten einen Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die keinen konkreten Abschluss zum Ziel hat, die aber für eine nachhaltige Integration besonders wichtig ist, zum Beispiel weil sie berufliches Wissen vermittelt oder eine Berufsausbildung unterstützt.
  • Wenn es sich um eine Weiterbildung handelt, die einen konkreten Berufsabschluss zum Ziel hat, erhalten Sie sogar 150 Euro monatlich als Weiterbildungsgeld. Wenn Sie die Zwischenprüfung bestehen, erhalten Sie eine zusätzliche Prämie von 1.000 Euro, bei erfolgreicher Abschlussprüfung nochmal 1.500 Euro.

Wichtige Informationen zu den Änderungen seit 01.01.2023 finden Sie auf unserer Seite Was ist neu? Informationen zum Bürgergeld

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