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Informationen für Arbeitgeber

Der gemeinsame Arbeitgeber-Service des Jobcenters Vogtland und der Agentur für Arbeit Plauen unterstützt Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber rund um das Thema Personal. Wir vermitteln Ihnen geeignete Auszubildende oder Arbeitskräfte und beraten Sie zum aktuellen Arbeitsmarkt. Zudem können wir Sie bei der Einstellung oder Qualifizierung von Personal finanziell unterstützen. Unsere Förderangebote gelten auch für Menschen mit Migrationshintergrund. 

Finanzielle Unterstützung

Informationen zu unseren Förderungen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Eingliederungszuschuss

Wenn Sie jemanden einstellen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Der Eingliederungszuschuss (EGZ) soll Einschränkungen der Arbeitsleistung ausgleichen, die zum Beispiel auf Grund längerer Arbeitslosigkeit, einer geringen Qualifikation oder des Alters wegen bestehen können. In welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Eingliederungszuschuss gezahlt werden kann, wird im Einzelfall geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Förderung vor Abschluss des Arbeitsvertrages beantragt werden muss. Die Antragstellung kann online erfolgen. Kontaktieren Sie dazu bitte den Arbeitgeber-Service. 

Weitere Informationen 

Bundesagentur für Arbeit: Eingliederungszuschuss

Einstiegsqualifizierung

Durch die Einstiegsqualifizierung (EQ) lernen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber potenzielle Auszubildende kennen. Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges betriebliches Praktikum. Auf Antrag können Sie einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und einen pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung erhalten. Die Antragstellung kann online erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Arbeitgeber-Service.

Weitere Informationen

Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsqualifizierung

Langzeitarbeitslose Menschen

Wenn Sie langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Job bieten, können wir Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes unterstützen. Bitte beachten Sie, dass die jeweilige Förderung vor Abschluss des Arbeitsvertrages beantragt werden muss. Den Antrag können Sie für beide Förderungen online stellen. Kontaktieren Sie dazu bitte den Arbeitgeber-Service. 

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen 

Sie können einen Lohnkostenzuschuss für zwei Jahre erhalten, wenn Sie jemanden für mindestens zwei Jahre einstellen, der bereits zwei Jahre arbeitslos gemeldet war. Im ersten Jahr der Beschäftigung beträgt der Lohnkostenzuschuss pauschal 75 Prozent und im zweiten Förderjahr 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgeltes. Zudem erhält die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer während des gesamten Förderzeitraums ein beschäftigungsbegleitendes Coaching. Die Kosten hierfür tragen wir. Auch erforderliche Weiterbildungen können teilweise oder ganz gefördert werden. 

Rechtliche Grundlage: § 16e Sozialgesetzbuch II

Teilhabe am Arbeitsmarkt

Sie können einen Lohnkostenzuschuss für die Dauer von bis zu fünf Jahren erhalten, wenn Sie jemanden einstellen, der über 25 Jahre alt ist, seit mindestens 6 Jahren nicht oder nur kurz gearbeitet und in dieser Zeit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezogen hat. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgeltes. Ab dem dritten Jahr sinkt der Zuschuss um zehn Prozent jährlich. Zudem erhält die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer während des gesamten Förderzeitraums ein beschäftigungsbegleitendes Coaching. Die Kosten hierfür tragen wir. Auch erforderliche Weiterbildungen können bis zu einer Höhe von 3.000 Euro gefördert werden. 

Rechtliche Grundlage: § 16i Sozialgesetzbuch II

Weitere Informationen

Bundesagentur für Arbeit: Förderung von Langzeitarbeitslosen

Menschen mit Behinderungen

Wenn Sie Menschen mit Behinderungen in Ihrem Unternehmen ausbilden oder einstellen möchten, dann können wir Sie dabei finanziell unterstützen.

Probebeschäftigung

Sie haben eine freie Stelle in Ihrem Unternehmen zu besetzen und möchten auch Menschen mit Behinderungen eine Chance geben? Im Rahmen einer Probebeschäftigung können Sie Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen kennen lernen. Finden Sie heraus, ob die Person zu Ihrem Unternehmen passt und der Arbeitsplatz für sie geeignet ist. Wir können Ihnen die Kosten der Probebeschäftigung für bis zu drei Monate erstatten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie, dass die Förderung beim Arbeitgeber-Service beantragt werden muss, bevor die Probebeschäftigung beginnt. Über die Website der Bundesagentur für Arbeit können Sie den Antrag online stellen.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer:

  1. Flyer Probebeschäftigung

Eingliederungszuschuss

Sie können Sie einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn Sie einen behinderten oder schwerbehinderten Menschen einstellen. Der Zuschuss kann bis zu 24 Monate gezahlt werden und bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts betragen. Nach 12 Monaten verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Sie erhalten aber weiterhin mindestens 30 Prozent des Entgelts als Förderung. In welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Eingliederungszuschuss gezahlt werden kann, wird im Einzelfall geprüft. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen kann die Förderung erweitert werden. Bitte beachten Sie, dass der Eingliederungszuschuss in jedem Fall vor Abschluss des Arbeitsvertrages beantragt werden muss. Die Antragstellung kann online erfolgen. Kontaktieren Sie dazu bitte den Arbeitgeber-Service. 

Weitere Informationen

Bundesagentur für Arbeit: Förderung von Menschen mit Behinderungen

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