Voraussetzungen für Bürgergeld
Sie können Bürgergeld auf Antrag erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einer Beschäftigung nachgehen oder arbeitslos sind. Ein Anspruch auf Bürgergeld kann bestehen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie sind erwerbsfähig. Das heißt, Sie können mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt oder den Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Was der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" bedeutet, erfahren Sie im Lexikon der Bundesagentur für Arbeit.
Vermögen und Einkommen
Bürgergeld erhalten nur hilfebedürftige Personen. Bevor Sie Leistungen vom Jobcenter bekommen, müssen Sie zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Hierbei werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs wird das Vermögen der leistungsberechtigten Person erst dann herangezogen, wenn es 40.000 Euro übersteigt. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft bleiben jeweils 15.000 Euro geschützt. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt die Grenze von 15.000 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
Einkommensanrechnung
Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen, müssen Sie auch Ihr Einkommen vollständig angeben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird das Einkommen von Ihnen und allen weiteren Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Je nach Einkommensart und Einkommenshöhe werden verschiedene Freibeträge sowie Ausgaben vom Einkommen abgezogen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt: Bürgergeld » Kapitel 9.
Mit dem Freibetragsrechner der Servicestelle SGB II können Sie unverbindlich mit wenigen Klicks feststellen, wie hoch Ihr Freibetrag ist. Bitte beachten Sie, dass der Freibetragsrechner nur eine erste Orientierung bietet. Eine rechtsverbindliche Berechnung erfolgt ausschließlich durch das Jobcenter.
Vorrangige Leistungen
Um über den Antrag auf Bürgergeld entscheiden zu können, muss das Jobcenter prüfen, ob Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft eventuell Ansprüche auf finanzielle Hilfen oder Unterstützung bei anderen Einrichtungen oder Trägern haben. Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld sind vorrangig gegenüber dem Bürgergeld zu beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Vorrangige Leistungen.