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Sozialversicherung

Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Während des Bezugs von Bürgergeld sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung pflichtversichert und das Jobcenter zahlt die monatlichen Beiträge an Ihre Krankenkasse. Das gilt jedoch nicht, wenn die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht. 

Waren Sie zuletzt vor dem Bezug von Bürgergeld privat krankenversichert, bleiben Sie dies auch während des Bezuges von Bürgergeld. Das Jobcenter kann Ihnen auf Antrag einen Zuschuss zu Ihren Versicherungsbeiträgen zahlen.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie im Merkblatt: Bürgergeld » Kapitel 11.

Rentenversicherung

Während Sie Bürgergeld erhalten, führt das Jobcenter keine Beiträge an die Rentenversicherung ab. Demzufolge sind Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Zeiten des Leistungsbezugs werden aber an die Rentenversicherung übermittelt, die dann prüft, ob eine Anrechnungszeit vorliegt. Anrechnungszeiten können sich positiv auf Ihre Rente auswirken, zum Beispiel bei der Wartezeit für die Altersrente.

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