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Bürgergeld beantragen

Bürgergeld wird nur auf Antrag und zeitlich befristet gewährt. Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei dem Jobcenter stellen, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten beziehungsweise gemeldet sind. Leben Sie mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, so gilt der Antrag auch für diese Personen. Wird der Antrag im Laufe eines Monats gestellt, so wirkt er auf den ersten Tag des Monats zurück.

Wie kann ich Bürgergeld beantragen?

Über jobcenter.digital können Sie Bürgergeld online beantragen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Digitale Services. Sie können den Antrag auf Bürgergeld auch zunächst formlos stellen, zum Beispiel persönlich, telefonisch oder schriftlich. Anschließend benötigen wir von Ihnen verschiedene Informationen. Füllen Sie dazu die Antragsformulare zum Bürgergeld vollständig aus und reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen und Nachweisen persönlich oder in schriftlicher Form im Jobcenter ein. 

Die Antragsformulare zum Ausdrucken finden Sie auf unserer Seite Downloads. Sie erhalten die Vordrucke auch vor Ort im Jobcenter. 

Anhand Ihrer Angaben prüfen wir dann, ob die Voraussetzungen für das Bürgergeld vorliegen. Wenn Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. 

Weiterbewilligungsantrag

Wenn Ihr Bewilligunszeitraum endet und Sie weiterhin auf Bürgergeld angewiesen sind, können Sie einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) beim Jobcenter stellen. Über jobcenter.digital können Sie die Weiterbewilligung online beantragen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Digitale Services

Möchten Sie Ihren Antrag per Post schicken oder persönlich abgeben, nutzen Sie bitte das Formular Weiterbewilligungsantrag (WBA).

Mitwirkungspflicht

Wenn Sie Leistungen des Jobcenters beantragen oder erhalten, sind Sie mitwirkungspflichtig. Das heißt, Sie sind verpflichtet, alle Angaben in Anträgen und Anlagen vollständig und korrekt zu machen. Dies gilt auch für die Angaben zu den anderen Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Wichtig ist zudem, dass Sie alle Angaben durch Nachweise belegen. Reichen Sie dabei bitte keine Originalunterlagen ein. Unterlagen, die Sie in Papierform im Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach acht Wochen vernichtet.

Veränderungen mitteilen

Bitte teilen Sie dem Jobcenter auch unverzüglich jede Änderung in Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen mit, die Auswirkungen auf den Leistungsanspruch haben können. Nur so kann das Jobcenter Ihre Leistung in korrekter Höhe feststellen und vermeiden, dass zu wenig oder zu viel gezahlt wird. Über jobcenter.digital können Sie Veränderungen online mitteilen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Digitale Services

Möchten Sie Ihre Veränderungen per Post oder persönlich mitteilen, nutzen Sie bitte das Formular Veränderungsmitteilung (VÄM).

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