Neue Regelungen zum Bürgergeld ab Juli 2023
Am 1. Juli 2023 tritt der zweite Schritt der Bürgergeld-Reform in Kraft. Für Sie bedeutet das: Mehr Geld und zusätzliche Weiterbildungschancen.
Die neuen Regelungen im Überblick:
- Kooperationsplan ersetzt schrittweise die Eingliederungsvereinbarung
- Einführung des Schlichtungsverfahrens zum Kooperationsplan
- Neue Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung
- Einführung von Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie und Bürgergeldbonus
- Neues Angebot für ganzheitliche Betreuung (Coaching)
- Höhere Freibeträge für Erwerbstätige, Schüler, Studierende und Auszubildende
- Schülerinnen und Schülern dürfen Einkommen aus Ferienjobs vollständig behalten
- Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet
Seit Januar 2023 gelten bereits folgende Regelungen:
- Einführung Bürgergeld und Erhöhung der Regelsätze
- Abschaffung des Vermittlungsvorrangs
- Einjährige Karenzzeit bei Vermögen und höhere Vermögensfreibeträge
- Einjährige Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft
- Verzicht auf Rückforderungen bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro
- Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes
- Leistungsminderungen werden wieder geprüft
- Altersrente muss nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen werden
Wichtige Informationen zu den Änderungen finden Sie auch auf unserer Seite Was ist neu? Informationen zum Bürgergeld.