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Datum: 19.10.2022

Mindestlohn im Oktober gestiegen – geänderte Einkommen sind bei Jobcenter anzuzeigen

Berücksichtigung ist kein Automatismus. Mitwirkung von Leistungsbeziehenden ist gefragt.

Ab 1. Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro brutto je Stunde erhöht. Für Erwerbstätige, die ergänzend – auch als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft – Arbeitslosengeld II im Jobcenter Vogtland beziehen, stellt dies eine Einkommensänderung dar. Betroffen sind auch anspruchsberechtigte Personen in geringfügig entlohnten Beschäftigungen – sogenannten Mini-Jobs.

Die Änderung der Einkommensverhältnisse muss durch die Betroffenen angezeigt werden. Das Jobcenter Vogtland prüft dann, inwieweit die Einkommensänderung Auswirkungen auf die Hilfebedürftigkeit hat.

Das Jobcenter Vogtland weist vorsorglich darauf hin, die Einkommensänderung rechtzeitig im Jobcenter mitzuteilen. Ein entsprechender Nachweis kann durch die Vorlage einer aktuellen Einkommens- oder einer Lohnbescheinigung erfolgen. Ein Terminvereinbarung oder eine persönliche Vorsprache aus diesem Grund ist jedoch nicht notwendig. Derartige Veränderungen können auch jederzeit bequem online unter www.jobcenter.digital mitgeteilt werden.

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