Sprungziele
Inhalt

Mitwirkung von Leistungsberechtigten gefragt - Jobcenter Vogtland prüft Vermögen

Angepasste Regelungen machen Prüfung erforderlich. Für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld ist neben einer Einkommensprüfung auch eine Prüfung des aktuellen Vermögens aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vorzunehmen.

Mit den vereinfachten Zugangsregeln zu Leistungen des Sozialgesetzbuches II im Rahmen der Corona-Pandemie, wurden erhöhte Vermögensfreigrenzen festgelegt (60.000 Euro für den Haushaltsvorstand und 30.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft). Durch die Einführung des Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 wurden diese Regelungen für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge angepasst (zunächst 40.000 Euro für den Haushaltsvorstand und 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft).

Für alle, die das damalige Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – jetzt Bürgergeld – mit der vereinfachten Vermögensprüfung erhalten haben, bedeutet dies nun: mit dem künftigen Weiterbewilligungsantrag in 2023 wird eine neue Prüfung der Vermögensverhältnisse erforderlich.

Betroffene werden vom Jobcenter Vogtland hierzu angeschrieben. Zur Vermeidung von Überzahlungen wird darauf hingewiesen, die Selbstauskunft der Vermögensverhältnisse („Anlage VM“) vollständig ausgefüllt und so schnell wie möglich wieder beim Jobcenter Vogtland einzureichen. Wer nicht warten möchte bis er angeschrieben wird, gelangt über den Bereich Service / Downloads auf der Seite www.vogtland-jobcenter.de zu der erforderlichen Anlage.

Hintergrund

Im Rahmen des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Einführung des Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16.12.2022 wurden die Regelungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Vermögen nach § 12 SGB II angepasst.

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind und Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen (§ 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB I).

18.01.2023 
nach oben zurück