Sprungziele
Inhalt

Unterstützung für Schwangere

Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig über Ihre Schwangerschaft und teilen Sie uns den voraussichtlichen Entbindungstermin mit. Legen Sie dazu Ihren Mutterpass im Jobcenter vor. Wenn Sie schwanger sind, können Sie zusätzliche Leistungen erhalten:

  • Mehrbedarf für werdende Mütter (nach Vorlage des Mutterpasses)
    Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. 

  • Einmalige Leistungen (nur auf Antrag)
    Sie können einen Antrag auf Leistungen für Schwangerschaftsbekleidung sowie eine Baby-Erstausstattung stellen. Zur Erstausstattung gehören zum Beispiel Babybekleidung, Kinderwagen oder Wickelauflage. Den Antrag finden Sie im Bereich Downloads.

In der Regel laden wir Sie noch während der Schwangerschaft zu einem Beratungstermin ins Jobcenter ein. Hier erhalten Sie wichtige Informationen rund um die Themen Elternzeit, Kinderbetreuung und beruflicher Wiedereinstieg.

Nach der Geburt zu erledigen

Bitte reichen Sie nach Erhalt eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes und gegebenfalls die Vaterschaftsanerkennung im Jobcenter ein. Ihr Kind wird dann bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt. Informieren Sie uns zudem über die Dauer der geplanten Elternzeit. Gerne stehen wir Ihnen während der Elternzeit beratend zur Seite und unterstützen Sie beim beruflichen Wiedereinstieg. Nutzen Sie auch die Angebote unserer Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA).

Folgende Leistungen müssen Sie nach der Geburt beantragen:

Auf unserer Seite Hilfsangebote anderer Stellen finden Sie zudem Beratungs-und Unterstützungsangebote rund um die Themen Schwangerschaft und Familie.

nach oben zurück